Familie im Garten vor dem eigenen Haus (Symbolbild)
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Statt Elster: Zusatzportal für Grundsteuer eingerichtet

18. August 2022, 13:25 Uhr

Das Steuerportal "Elster" hat viele Nutzern wegen technischer Probleme frustriert. Sie sollen mit einem neuen Portal ihre Grundsteuererklärung einfacher abgeben können. Auch über Verlängerung der Frist wird diskutiert.

Da seit Juli Millionen von Eigentümerinnen und Eigentümer Erklärungen zu ihrem Grundbesitz abgeben müssen, ist das Interesse an den Formularen zur Grundsteuerreform enorm. Diesem Andrang war das Finanzamtportal "Elster" Anfang Juli allerdings nicht gewachsen, sodass es zu Überlastungsproblemen kam.

"Schnell. Unkompliziert. Kostenlos."

Mit diesen Worten bewirbt das Bundesministerium für Finanzen das Zusatzportal für die Grundsteuererklärung für Privateigentum. Auf der Seite heißt es, dass dieser Online-Service deutlich einfacher zu bedienen sei als "Elster" und das Ziel verfolge, "die Abgabe der Grundsteuererklärung für Eigentümer:innen so stressfrei wie möglich zu machen". Bis auf Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern nehmen derzeit alle Länder an dem Bundesmodell teil. Bis zum 31. Oktober haben Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken die Möglichkeit, ihre Grundsteuererklärung über das neue Portal an die Finanzämter abzuschicken. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler sagt:

Der Vorteil ist, dass hier kein Elster-Zertifikat für die Abgabe der Erklärung benötigt wird.

Alle Angaben lassen sich direkt auf der Homepage eingeben. Sollten noch Fragen offen sein, kann man unten auf der Seite unter "Häufig gestellt Fragen" schauen, ob es Antworten gibt.

Forderung, Frist über 31. Oktober hinaus zu verlängern

Noch bis zum 31. Oktober haben Eigentümer von privaten Grundstücken Zeit, alle geforderten Daten einzureichen. Der Bund der Steuerzahler fordert bereits jetzt, diese Frist bis ins neue Jahr hinein zu verlängern. Verbandspräsident Reiner Holznagel sagte am Montag:

Der viel zu kurze Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung muss großzügiger bemessen werden - auf jeden Fall bis Ende Januar 2023.

Laut Medienberichten haben bisher nur wenige Bürger ihre Daten eingereicht. Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte am Samstag angedeutet, die Frist müsse möglicherweise verlängert werden. Der Deutsche Städtetag hält dagegen nichts davon, schon jetzt eine Fristverlängerung in Aussicht zu stellen. Der Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der Nachrichtenagentur dpa:

Die Erklärungsfrist ist nicht einmal zur Hälfte abgelaufen. Sicher werden viele Menschen die Erklärung in den nächsten Wochen noch ausfüllen.

Fehlten im Oktober immer noch viele Erklärungen, sei das dann eine andere Situation.

Was wird gebraucht?

Um die Grundsteuererklärung für Privateigentum abzugeben, braucht man seine E-Mail-Adresse, die Steuer-ID, die es auf einem Schreiben vom Finanzamt gibt, und den Freischaltcode, der per Post vom Finanzamt versendet wird. Sobald dieser da ist, leitet die Website die Nutzerinnen und Nutzern durch die einzelnen Pflichtangaben. Zur Unterstützung gibt es zusätzlich Hilfetexte bei den Eingaben. Empfehlenswert ist es laut Karbe-Geßler, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Informationsschreiben vom Finanzamt, ihre Steuer-ID und gegebenenfalls ihre Grundbuchdaten vorliegen haben. Dann sollten die Eingaben in wenigen Minuten erledigt sein.

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa.

Dieses Thema im Programm MDR JUMP Nachrichten | 20. August 2022 | 09:00 Uhr

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