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Verträge im Internet einfach kündigen, alte Elektrogeräte im Supermarkt abgeben: Das ist neu ab Juli

21. Juni 2022, 16:11 Uhr

Liquids und E-Zigaretten werden teurer, der Mindestlohn steigt und pfandfreie Flaschen und Dosen werden aus den Läden verschwinden. Wir haben zusammengefasst, was sich in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 ändert.

Streamingdienst, Handyanbieter, Spieleportal, Fitnessstudio: Sehr viele Verträge können inzwischen ganz einfach online geschlossen werden. Ein paar Daten eingeben, ein paar Klicks, fertig. Wer die Verträge aber wieder kündigen will, hat es zumindest bei manchen Anbietern richtig schwer. Das geht dann plötzlich nur schriftlich oder nachdem sich Kunden durch zahlreiche Seiten mit viel Text geklickt haben.

Kündigungsbutton ab Juli Pflicht

Jetzt sollen online abgeschlossene Verträge genauso einfach beendet werden können wie sie abgeschlossen wurden. Dafür schreibt die Bundesregierung ab dem 1. Juli einen Kündigungsbutton auf der Internetseite des Unternehmens vor. Wer den Button drückt, soll zudem eine Kündigungsbestätigung per Mail bekommen. Verzichtet ein Anbieter im Netz auf den Button, dürfen Kunden nach der neuen Regelung den Vertrag jederzeit und ohne Kündigungsfrist beenden. Allerdings eben mit etwas Aufwand.

Tabaksteuer soll erstmals auch für E-Zigaretten und Liquids gelten

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Bisher mussten Nutzer von E-Zigaretten für die Geräte und die Liquids nur die Mehrwertsteuer zahlen. Das ist ab Juli anders. Dann wird wie bei herkömmlichen Zigaretten auch die Tabaksteuer fällig. Die daraus resultierende Preiserhöhung ist recht heftig. Nach Berechnungen des Bündnisses für Tabakfreien Genuss könnte sich etwa ein 10-Milliliter-Liquid von den derzeit üblichen 4,95 Euro auf fast neun Euro verteuern. Dagegen hat das Branchenbündnis Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Alte Elektrogeräte können auch im Lebensmittelhandel abgegeben werden

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Wenn Fernseher, Fön, Toaster oder Staubsauger endgültig den Geist aufgeben, können die bisher schon beim Wertstoffhof oder beim Händler ordnungsgemäß „entsorgt“ werden. Die Rücknahmepflicht galt bis jetzt für alle Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkauften und auch für Onlinehändler mit einer entsprechend großen Versandfläche für Elektrogeräte. Das klappt in der Regel auch problemlos. Jetzt nimmt der Gesetzgeber auch Supermärkte und Discounter in die Pflicht. Die müssen ab dem 1. Juli kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter kostenlos zurücknehmen. Die Vorgabe gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern und damit für die bekannten Ketten wie REWE, Aldi, Netto, Lidl und Co.

Pfand auf alle Flaschen und Dosen

Schon seit Anfang 2022 gilt auch für Einweg-Flaschen aus Kunststoff die Pfandpflicht. Auch sämtliche Getränkedosen dürfen nur gegen Pfand verkauft werden. Das soll dafür sorgen, dass alle diese Behältnisse recycelt werden. Im Handel gibt es trotzdem noch pfandfreie Einweg-Flaschen und Dosen. Bis jetzt. Für schon produzierte Ware galt eine Übergangszeit, die aber Ende Juni 2022 ausläuft. Ab diesem Datum dürfen nur noch Milch und Milchgetränke weiter pfandfrei in Kunststoffflaschen verkauft werden. Zumindest bis 2024.

Mindestlohn steigt, Minijob-Grenze wird angehoben

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Ab Juli müssen Arbeitgeber mindestens 10,45 Euro pro Stunde zahlen. Die Minijob-Grenze wird parallel von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Für Minijobs gilt die Lohnuntergrenze auch. Im Oktober steigt der Mindestlohn dann auf 12,00 Euro brutto. Die Lohnuntergrenze wird regelmäßig angepasst. Darum kümmert sich die Mindestlohnkommission. Auch für Rentner gibt es ab Juli mehr Geld. Bei uns im Osten steigen die Renten um 6,12 Prozent, im Westen um 5,35 Prozent.

Probleme bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der bekannte gelbe Zettel mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte ab Juli eigentlich komplett verschwinden. Ab diesem Datum sollte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt vom Arzt oder den Krankenkassen an den Arbeitgeber geschickt werden. Ein Teil des Meldeweges wurde schon seit Januar auf digital umgestellt, für gesetzlich Krankenversicherte. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss seitdem eigentlich elektronisch von der Arztpraxis zur Krankenkasse geschickt werden. Doch die Umstellung schafften längst nicht alle Praxen im vorgegebenen Zeitrahmen. Deshalb wurde auch die eAU an den Arbeitgeber auf Anfang 2023 geschoben.

Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.

Dieses Thema im ProgrammDie MDR JUMP Feierabendshow | 21. Juni 2022 | 16:40 Uhr