Bildrechte: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

Neu ab September: 300 Euro Zuschuss zu Energiekosten, E-Rezept und mehr Geld für Pflege

23. August 2022, 14:48 Uhr

Eine Einmalzahlung federt die Belastung durch hohe Energiepreise etwas ab. Das elektronische Rezept soll schrittweise den Zettel vom Arzt ersetzen. Alle in der Pflege müssen ab September nach Tarif bezahlt werden.

Die 300-Euro-Einmalzahlung soll Arbeitnehmer und Selbstständige entlasten, die für ihre Arbeit Fahrtkosten haben und zuletzt deutlich mehr bezahlen mussten. Das schreibt zumindest das Bundesfinanzministerium auf der Webseite mit allen Antworten zur Energiepreispauschale.

Familien können 600 Euro bekommen

Das Geld geht aber an alle, die arbeiten und dafür Steuern zahlen. Dazu zählen Minijobber, Auszubildende, Angestellte, Selbstständige, Beamte, Mütter und Väter in Elternzeit, Menschen mit einer Arbeit in einer Behindertenwerkstatt und alle, die sich gerade in einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr engagieren. Dabei ist egal, ob jemand für die Arbeit pendelt, gleich um die Ecke arbeitet oder von zu Hause aus. Die Einmalzahlung wird nicht nach Haushalt berechnet: Arbeiten in einer Familie zwei, gibt es insgesamt 600 Euro. Rentner erhalten nach den bisherigen Plänen die Energiepreispauschale nicht. Das kritisierte jetzt der Sozialverband VdK Deutschland. Verbandspräsidentin Verena Bentele sagte:

Für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland spitzt sich die Lage immer weiter zu. Viele unserer Mitglieder wissen nicht, wie sie die steigenden Kosten für Lebensmittel, Strom und Miete noch bezahlen sollen.

Die Inflation habe die letzte Rentenerhöhung längst aufgefressen.

Steuern auf Einmalzahlung

Die Energiepreispauschale wird in der Regel vom Arbeitgeber mit dem Lohn ausgezahlt. Bei Selbstständigen wird die Einkommensvorauszahlung entsprechend gekürzt. Rein steuerrechtlich gesehen gelten die 300 Euro als zusätzliches Einkommen und auf das werden Steuern fällig. Bei einer Familie mit zwei Doppelverdienern können das nach Beispielrechnungen bis zu 170 Euro Steuern sein. Damit bleiben 430 Euro übrig.

Zettelwirtschaft bei Rezepten soll abgeschafft werden. Schrittweise. Bald.

Bildrechte: IMAGO / Westend61

Kein rosa Zettel mehr vom Arzt für Medikamente, stattdessen bekommen gesetzlich krankenversicherte Patienten einen Code für eine App auf dem Smartphone. Das E-Rezept (kurz für „elektronisches Rezept“) soll die Übermittlung von Daten zu apothekenpflichtigen Medikamenten schneller und einfacher machen. Gleichzeitig soll so verhindert werden, dass etwa Medikamente mehrfach ausgegeben werden. Das Ganze sollte eigentlich schon im Januar starten. Doch es gab technische Probleme mit dem System, über das die Rezepte ausgestellt werden. Jetzt gibt es einen neuen Anlauf: Ab Anfang September sind alle Apotheken in Deutschland dazu verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. Mediziner und Arztpraxen allerdings müssen nicht gleich mitmachen. Das System soll stufenweise hochgefahren werden, zunächst mit Pilotpraxen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Auch da hakt es offenbar schon wieder. So hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein vorerst aus der Einführung des elektronischen Rezepts zurückgezogen.

Selbst wenn alles läuft, ist die Zettelwirtschaft nicht vorbei: Wer die nötige App nicht hat oder nicht installieren will, bekommt den Code für das E-Rezept ausgedruckt auf einem Zettel. 

Mehr Geld für Menschen, die in der Pflege arbeiten

Ab dem 1. September können Pflegeeinrichtungen ihre Kosten nur noch dann abrechnen, wenn sie ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen oder sich an entsprechenden Tarifverträgen orientieren. Damit will das Bundesgesundheitsministerium Pflegende unterstützen. Die privaten Pflegedienste warnen allerdings vor einer Kostenwelle, die manche nicht stemmen könnten. Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste sagte dem Magazin „Spiegel“:

Die Lohnerhöhungen werden gerade für kleine Betriebe extrem herausfordernd.

Ab Anfang September sollen zudem die Mindestlöhne in der Pflege steigen: Für Hilfskräfte bis Ende 2023 schrittweise von aktuell 12 auf 14,15 Euro steigen. Für qualifizierte Hilfskräfte soll später 15,25 Euro geben und für Pflegefachkräfte steigt der Stundenlohn von 15 Euro auf 18,25 Euro.

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa.

Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP Nachrichten | 23. August 2022 | 09:00 Uhr