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Kind findet tausende Euro und gibt das Geld aus – Müssen die Eltern jetzt alles bezahlen?

19. Mai 2022, 11:06 Uhr

Von einem „ehrlichen Finder“ konnte in diesem Fall keine Rede sein. Ein Teenager hat in Bayern mehrere tausend Euro gefunden – und das Geld mit seinen Freunden einfach beim Shoppen verprasst. Sind die Eltern jetzt dazu verpflichtet, für den Schaden geradezustehen?

Die Schilder "Eltern haften für ihre Kinder" hängen an Baustellen, Spielplätzen und anderen öffentlichen Orten. Wörtlich genommen hieße das, dass Eltern für jeglichen Schaden haften, den ihre Kinder verursachen. Doch ist das wirklich so?

15.000 Euro gefunden und beim Shoppen ausgegeben

...das hat ein 13-jähriger Junge aus Bayern getan. Auf einem Bahnsteig bei München fand er eine Aktentasche und darin ein Kuvert gefüllt mit knapp 15.000 Euro. Doch anstatt seinen Fund ehrlich abzugeben, behielt er die Tasche samt Inhalt für sich. Gemeinsam mit Schulfreunden ging der Junge dann auf eine ausgiebige Shoppingtour - inklusive Schmuck, Klamotten und einem E-Roller.

Den Eltern des Kindes fiel dies irgendwann auf und sie stellten ihn zur Rede. Der Junge räumte den Diebstahl ein. Die meisten der gekauften Sachen konnten zurückgegeben und erstattet werden. Einen Fehlbetrag von etwa 1.000 Euro beglichen dann die Eltern des Kindes.

Der Besitzer der Aktentasche konnte ausfindig gemacht werden. Da der Junge sowie alle beteiligten Kinder unter 14 Jahren sind, können sie strafrechtlich nicht belangt werden. Es würde allerdings noch ein klärendes Gespräch bei der Bundespolizei geben.

Haften Eltern also doch nicht für ihre Kinder?

Prinzipiell müssen alle gefundenen Geldbeträge, die einen Wert von zehn Euro überschreiten, abgegeben werden - sonst droht eine Strafe. Diese droht den Eltern des Kindes nun aber nicht. Warum ist das so, wenn Eltern doch für ihre Kinder haften?

Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das heißt: Eltern müssen eine vorgegebene Pflicht selbst schuldhaft verletzen, um sich für ihr Kind haftbar zu machen. Art und Umfang der Aufsichtspflicht wird dabei je nach den konkreten Umständen des Falles bestimmt. Wenn Eltern also nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften sie nicht für ihre Kinder.

Hängt das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" wie oft an beispielsweise einer Baustelle, haften die Eltern nicht automatisch für ihre Kleinen, falls bei der Erkundungstour etwas passieren sollte. Denn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es schon mal passieren, dass sich gerade abenteuerlustige Kinder zu solchen Touren verleiten lassen.

Der Hinweis "Eltern haften für ihre Kinder" ist also keine Pauschalisierung und wird von Fall zu Fall geprüft, sollten Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP bei der Arbeit | 19. Mai 2022 | 10:47 Uhr