Helfen ganz klar beim Abschalten und Erholen: Meer, Wind, Sonne (Symbolfoto) Bildrechte: IMAGO / Westend61

Stören in den schönsten Wochen des Jahres: Darf der Chef im Urlaub anrufen?

28. Juli 2022, 14:37 Uhr

Ausruhen, ausschlafen, Seele baumeln lassen: Die Ferien vom Job sind wichtig, um neue Kraft zu tanken. Ob Kollegen und Chefs trotzdem über Telefon oder WhatsApp kurz stören dürfen, klären wir mit einem Anwalt.

Das Smartphone ist bei den meisten im Urlaub dabei, um die schönsten Momente einzufangen und den Kontakt zu den Lieben zu halten. Damit haben allerdings auch Kollegen und Chefs die Möglichkeit, kurz zu durchzuklingeln oder eine Arbeitsfrage über WhatsApp und Co. zu schicken: „Kannst du mir schnell sagen, wo du die Akte vom X hingelegt hast?“, „Wir finden das Material für den Auftrag beim Y nicht mehr! HILFE!“. Viele helfen da auch schnell und unkompliziert. Aber ganz ehrlich: Ganz kurz war die Erholung schon gefühlt wieder weg.

Es gibt ein Recht auf Nichterreichbarkeit

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer nicht für Vorgesetzte oder Kollegen erreichbar sein. Sie haben ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub, sagt der Kölner Jurist und Buchautor Christian Solmecke bei MDR JUMP.

Bildrechte: Tim Hufnagl

Das gilt jedenfalls für den im Bundesurlaubgesetz gesetzlich festgelegten Jahresurlaub von 24 Werktagen. Denn der soll der Erholung dienen und nicht der Arbeit.

Dabei sei egal, in welcher Position jemand arbeite. Damit gilt das Recht auf Nichterreichbarkeit auch für Führungskräfte, sagt unser Experte. Der macht es noch etwas genauer: Tatsächlich sei nicht verboten, dass der Chef anruft. Arbeitnehmer müssten aber eben nicht ans Telefon gehen oder auf eine WhatsApp antworten. Etwas anderes gilt, wenn Chefs mehr Urlaub geben als im Gesetz vorgesehen. Für diese Zeit kann vertraglich festgelegt werden, dass Arbeitnehmer auch in der freien Zeit erreichbar sein müssen.

Wie immer: Es gibt Ausnahmen von der Regel

Der Chef darf nicht einfach anrufen, wenn eine Akte scheinbar verloren gegangen ist. Oder der neue Kollege das Material nicht findet. Es gibt aber wirklich Notfälle, in denen Arbeitnehmer auch im Urlaub gestört werden dürfen.

Zum Beispiel, wenn man als einziger Informationen hat oder Passwörter kennt, die der Betrieb auch während des Urlaubs dringend benötigt. Allerdings gilt das Telefonat mit dem Chef als Arbeitszeit und muss dementsprechend vergütet werden.

Arbeitnehmer könnten allerdings bei einem Anruf nicht wissen, ob Chef oder Chefin wirklich wegen eines Notfalls anklingeln.

Bildrechte: Colourbox.de

Daher darf es dem Arbeitnehmer nicht zum Verhängnis werden, wenn er bei einem Anruf nicht antwortet.

Angst machen gilt nicht

Manche Chefs wissen ganz genau, was im Gesetz steht und machen trotzdem Druck: Wer nicht erreichbar sei oder nicht zurückrufe, könne abgemahnt oder gekündigt werden. Christian Solmecke sagt:

Um abgemahnt oder sogar gekündigt zu werden, müsste der Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzen. Während des gesetzlichen Urlaubs, gibt es aber keine Pflicht, erreichbar zu sein, auch wenn die Anrufe des Chefs ‚erlaubt‘ sind.

Damit sei eben auch keine Abmahnung oder Kündigung gerechtfertigt.

Wir haben auf dem MDR JUMP-Facebook-Profil gefragt, wie ihr es haltet: Absolute Kontaktsperre oder seid ihr für den Chef und die Kollegen im Urlaub erreichbar? Loretta schreibt, bei ihr „sei es leider Pflicht, im Urlaub erreichbar zu sein“. Aus Tinas Sicht ist Urlaub zur Erholung da. Sie sei daher nicht erreichbar. Patrick kommentiert:

Die Frage stellt sich nicht, mein Chef hat Anstand!

Bei Michael bleiben Firmenhandy und Rechner nach Feierabend und im Urlaub im Auto. Auch René lässt das Diensthandy im Urlaub im Schrank zu Hause. Sylvia schreibt:

Ja, ich bin erreichbar. Weil mein Chef umgekehrt auch erreichbar ist. Und ich weiß, dass er sich nur im Notfall melden würde.

Sven ist auch im Urlaub für den Chef erreichbar, weil sich alle auch privat gut verstehen. Rene schreibt:

Arbeit macht Spaß, ich gern arbeiten. Aber man freut sich auch auf die Erholung.

Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP bei der Arbeit | 28. Juli 2022 | 10:45 Uhr