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Können Autofahrer wegen Corona auf Versicherungs-Rückzahlungen hoffen?

03. Mai 2022, 15:48 Uhr

Ausgangs-Berschränkungen und Homeoffice: Wer in der Coronazeit weniger Kilometer gefahren ist als im Versicherungsvertrag angegeben, kann sich nun eventuell auf eine Erstattung der Kosten freuen.

Einen großen Teil der letzten zwei Jahre verbrachten viele von uns in den eigenen vier Wänden. Durch Corona-Beschränkungen oder Homeoffice stand das Auto eventuell eine längere Zeit in der Garage als sonst. Das kann sich jetzt positiv auf den Geldbeutel auswirken.

Versicherungs-Rückzahlungen möglich

Die meisten Kfz-Versicherungen nutzen standardisierte Kilometer-Staffelungen, um die Fahrleistung einfacher zu berechnen. Die jährliche Fahrleistung umfasst dabei alle Kilometer, die mit einem Auto pro Jahr gefahren werden. Und die wirkt sich stark auf den Beitrag der Versicherung aus. Laut dem Vergleichsportal CHECK24, könnte man zum Beispiel fast 18 Prozent sparen, wenn im Jahr 12.000 statt 16.000 Kilometer mit dem Auto gefahren werden. Denn: Für niedrigere Fahrleistungen werden auch niedrigere Versicherungsbeiträge berechnet, da das Risiko auf einen Schaden kleiner ist.

Laut dem Vergleichsportal gaben Kunden im letzten Jahr bei der Versicherung eine durchschnittliche Jahresfahrleistung von 10.928 Kilometer an – und damit 443 Kilometer weniger als noch im Jahr 2019. Ist die Fahrleistung des Versicherungsnehmers also tatsächlich geringer, als sie beim Abschluss der Versicherung angegeben wurde, empfiehlt sich eine Nachmeldung.

Drei Viertel aller Tarife bei CHECK24 beinhalten die sogenannte faire Kilometerregelung ohne Aufpreis. Wer rechtzeitig vor Ablauf des Vertragsjahres seinem Versicherer eine geringere Fahrleistung meldet, erhält Geld zurück oder eine Gutschrift für das Folgejahr.

Sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24 dem Magazin „auto motor sport“. Ob es Geld zurückgibt oder nicht, hänge dabei davon ab, ob der Fahrer oder die Fahrerin bestimmte Kilometer-Schwellenwerte unterschreitet.

Übliche Kilometer-Schwellenwerte Bis 6.000 Kilometer Bis 9.000 Kilometer Bis 12.000 Kilometer Bis 15.000 Kilometer Bis 20.000 Kilometer Bis 25.000 Kilometer Bis 30.000 Kilometer

Nachmeldung auch bei Überschreitung

Eine Nachmeldung bei der Versicherung empfiehlt sich auch beim Überschreiten der Jahresfahrleistung. Einige Kfz-Versicherungen fragen Jahresende den Kilometerstand des Fahrzeugs ab. Wer hier schummelt, kann mit Vertragsstrafen oder sogar mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.