Darf der Nachbar überhängende Äste abschneiden?

Man freut sich, dass die Bäume im eigenen Garten so schön wachsen. Doch der Nachbar fühlt sich durch die überhängenden Äste gestört. Hat sie oder er die Erlaubnis sie einfach abzuschneiden? Der BGH hat entschieden.

Mann schneidet Ast mit einer Kettensäge ab
Bildrechte: imago images/ Westend61

Für alle Nachbarn, die sich um Bäume streiten, ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Zwei Berliner sind so aneinander geraten, dass es sogar bis an den Bundesgerichtshof ging. Rechtsanwalt Thomas Kinschewski erklärt den Fall.

Äste - dran oder ab?

Zwei Nachbarn in Berlin haben schon lange kein freundliches Verhältnis mehr zueinander. Auf dem Grundstück des einen steht eine 15 Meter hohe Schwarzkiefer, die regelmäßig Laub, Äste, Nadeln und Zapfen im Garten des anderen verteilt. Das hat ihn so aufgeregt, dass er angefangen hat, die Äste einfach zurückzuschneiden.

Die Nachbarn, auf deren Grundstück die Schwarzkiefer steht, die sagen: ,Hör mal auf damit. Meine Schwarzkiefer geht ein, du schneidest die zu Tode`.

Weil man nicht sich nicht einigen konnte, ging es vor das Amtsgericht und vor das Landgericht in Berlin. Der BGH hat dann schlussendlich das Urteil gefällt.

Die Äste dürfen beschnitten werden

Als Nachbarn haben wir ein sogenanntes Selbsthilferecht. Wenn der Nachbarsbaum zu nahe kommt, darf er zurückgeschnitten werden. Die Frage war nur: Darf ich das auch machen, wenn der Baum infolge des Schnitts eingehen würde?

Da hat der Bundesgerichtshof, und das ist das Entscheidende gesagt: Ja, du darfst! Denn die Kläger im vorliegenden Fall sind doch selber schuld, dass die Äste zum Nachbarn rüber wachsen. Und da gibt es nur schwarz oder weiß im Bürgerlichen Gesetzbuch: Entweder die Äste stören oder eben nicht. Wenn sie stören, darf ich auch mit der Gefahr des Baumtodes die Äste zurückschneiden. Wenn sie nicht stören, dann darf ich es wiederum nicht.

Das Landgericht in Berlin soll nun prüfen, ob wirklich eine Störung vorliegt. Dann darf der Nachbar fleißig weiter schneiden. Auch für alle anderen ist dieses Urteil richtungsgebend:

Ich rate natürlich immer dazu, bevor ich die Säge scharf machen, den Nachbarn zumindest mal die Gelegenheit zu geben, sich selbst darum zu kümmern. Die meisten Gärtner und Hausbesitzer sind ja auch um ihre Bäume besorgt.

Für alle, die vor dem gleichen Problem stehen, heißt es also: Erst reden, dann schneiden.

Rechtsanwalt Thomas Kinschewski
Bildrechte: Thomas Kinschewski

Unser Experte

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. Rechtsanwalt Thomas Kinschewski stellt jede Woche das Interessanteste in Kurzform bei MDR JUMP am Wochenende vor.

Dieses Thema im Programm MDR JUMP Themen des Tages | 18. Juni 2021 | 19:20 Uhr

Wir sind MDR JUMP

Wir sind MDR JUMP

Die neue digitale Entertainment-Marke des MDR.

Newsletter

Newsletter

Updates zu Neustarts, Streams und Podcasts.