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Sonderurlaub – Diese Regeln gelten

12. Mai 2022, 10:48 Uhr

Was kannst Du tun, wenn Du kurzfristig einen Tag Urlaub brauchst? Was geht auch ohne die Erlaubnis vom Chef? Und was wird bezahlt? Sonderurlaub – die wichtigsten Regeln!

Sonderurlaub vs. freier Tag – Was ist der Unterschied?

Einen Tag frei zu nehmen für Deine Hochzeit, die Geburt Deines Kindes oder auch bei einem Todesfall, hat nichts mit dem Begriff Sonderurlaub zu tun. Der wird für solche Ereignisse oftmals falsch verwendet. Der Arbeitsrechtler Dr. Herrmann Gloistein aus Halle dazu:

Der Begriff Sonderurlaub beschreibt einen Urlaub, der über den vereinbarten Urlaubsanspruch hinausgeht. Das sind Ferien oder freie Tage, die Sie für Ihre ganz privaten Bedürfnisse nutzen. In der Regel ist das unbezahlte freie Zeit.

Im Gegensatz dazu stehen persönliche Ereignisse, wie die oben genannten, oder eine vorübergehende Behinderung, die den absoluten Ausnahmefall darstellen. In diesen Situationen kannst Du frei nehmen und bekommst trotzdem Dein Geld.

Keine einheitliche Regelung – Immer in den Arbeitsvertrag schauen

Problem: Der Sonderurlaub ist nicht allgemein gesetzlich geregelt. Deshalb ist es wichtig, bei planbaren Ereignissen, wie Hochzeit oder einer Taufe, vorher mit dem Chef zu sprechen und den Arbeitsvertrag zu checken. Wenn dort nicht eindeutig geregelt ist, in welchen Fällen und wieviel Du freimachen kannst, greift in der Regel der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der sagt, dass Du weiterbezahlt wirst, wenn Du ohne eigenes Verschulden für kurze Zeit aus persönlichen Gründen an Deiner Arbeit gehindert bist. Vorsicht: Der Arbeitsvertrag kann den §616 aber auch ausdrücklich aushebeln, dann bekommst Du kein Geld.

Der Chef muss nicht zustimmen

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Tritt ein besonderes Ereignis plötzlich und unerwartet ein, kannst Du kurzzeitig frei nehmen, auch ohne den Chef um Erlaubnis zu bitten oder vorher zu informieren. In der Praxis sollte das aber die absolute Ausnahme sein, wie etwa bei einem Todesfall naher Familienmitglieder.

Praktische Fälle – Du bekommst kurzfristig bezahlt frei bei:

  • Hochzeit und Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Hochzeit Deiner Kinder und auch der Goldenen Hochzeit der Eltern.
  • Geburt Deines Kindes. Wichtig: Die Ampelkoalition arbeitet an einer Erweiterung der freien Zeit für Väter von einem auf 14 Tage.
  • Konfirmation oder Kommunion der eigenen Kinder.  
  • Erkrankung oder kurzzeitige Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen wie Eltern, Ehepartner oder Kinder.
  • Dem Tod eines nahen Angehörigen wie Kind, Ehepartner oder Eltern.
  • Umzug, besonders, wenn er in Verbindung mit einem neuen Arbeitsort steht.
  • Brand, Einbruch, unverschuldeter Verkehrsunfall.
  • Zwingende Arztbesuche, die terminlich nicht anders gelegt werden können.
  • Vorstellungstermin bei einem neuen Arbeitgeber beziehungsweise einen Termin beim Arbeitsamt.  

Sonderfall krankes Kind

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Wird Dein Kind plötzlich krank und Du wirst von Kindergarten oder Schule auf Arbeit angerufen, kannst Du Dich ohne Problem sofort um Dein Kind kümmern. Ist der Nachwuchs am nächsten Tag wieder fit, brauchst Du dafür keine Krankschreibung. Das sollte aber die Ausnahme bleiben. Im normalen Krankheitsfall zahlen viele Arbeitgeber bis zu 10 Tage pro Jahr das Gehalt weiter. Ansonsten springt die Krankenkasse ein. Während dieser Zeit und auch wenn das Kind länger krank sein sollte, muss der Arbeitgeber Dich freistellen.     

Sonderurlaub-Sonderfall Sabbatical

Der Begriff stammt vom hebräischen Schabbat und das bedeutet so viel wie ruhen oder innehalten. Mal für einen richtig langen Zeitraum von mehreren Monaten raus aus dem Trott, lange verreisen oder mal was ganz anderes machen. Dabei läuft das Gehalt weiter, weil Du entweder vorgearbeitet hast oder später nachholst. Beamte, Angestellte des Öffentlichen Dienstes und Lehrer haben das Recht auf ein Sabbatical. Für alle anderen gilt: Nur, wenn der Arbeitgeber mitmacht, ist es möglich.

Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP Die Themen des Tages | 11. Mai 2022 | 19:47 Uhr