Namen ändern: Wie es funktioniert und was es kostet
Es ist schon ein bisschen gemein: Man kann sich seinen Beruf aussuchen, seine Freunde und Partner. Seinen Namen aber bekommt man fürs ganze Leben aufgedrückt. In manchen Fällen kann man ihn aber ändern lassen und wie das am besten klappt, erklären wir dir.
Grundsätzlich ist es schwer – durch ein Gesetz aus finsterer Zeit
Man stelle sich das mal vor: Wir reden heute von Diversität, Gendergerechtigkeit, Gleichberechtigung usw.. Alles gut soweit. Deutschland hat aber nach wie vor ein Namensrecht, das auf ein Gesetz aus dem Jahr 1938 zurückgeht. Wichtigster Sinn damals: Die Namenskontinuität. Das heißt, es sollte möglichst über Generationen nix am Namen geändert werden. Und bis heute ist es dem Gesetzgeber nicht gelungen, ein ganz neues Namensgesetz auf den Weg zu bringen. Kontinuität ist immer noch angesagt und deswegen brauchst du für eine Namensänderung immer einen wichtigen Grund. Anders im englischsprachigen Raum, da kann sich im Prinzip jeder nennen wie er will. Bei uns erfordern einzelne Fälle mitunter starke Nerven, wir beginnen aber mal mit den einfachen Varianten.
Wer heiratet, hat es relativ einfach
Bei Hochzeiten kommt es zu einer sogenannten zivilrechtlichen Namensänderung. Mann und Frau oder auch Mann und Mann usw. können den jeweils anderen Namen oder einen gemeinsamen oder auch die beliebten Doppelnamen annehmen. Wo dabei die Grenzen sind, erklärt die Fachanwältin für Familienrecht Kerstin Schwier aus Colditz: „Mehr als zwei Nachnamen gehen nicht. Wenn sich also Müller-Meier mit Pfeiffer-Schmidt verheiratet, können die dann nicht Müller-Meier-Pfeiffer-Schmidt heißen.“ Wichtig: Kinder bekommen nur einen Nachnamen, alle den gleichen. Bei einer Scheidung kann man seinen ursprünglichen Namen wieder annehmen. Übrigens auch ohne Trauschein kann das Kind den Namen des Partners annehmen, muss allerdings ab dem 5. Lebensjahr ausdrücklich zustimmen.
Auch noch leicht: Fiese Namen, Allerweltsnamen und nicht Eindeutiges
Außerhalb der Eheschließung werden Namen öffentlich-rechtlich geändert. Wichtig dabei: Das Interesse der Öffentlichkeit, eine Person durchweg zu erkennen und zuordnen zu können. Besonders wichtig ist das unter anderem bei Geldgeschäften, Verträgen und im Strafrecht. Liegt aber ein wichtiger Grund vor, der zum Beispiel Wohlbefinden und Lebensalltag des Namensträgers betrifft, können Vor- und Nachnamen auf Antrag geändert werden. Unsere Expertin zu den Klassikern: „Wer zum Beispiel geschichtlich belastete Namen, hat gute Chancen auf einen neuen Vornamen. Gleiches gilt für nicht eindeutige Geschlechtszuweisungen wie bei Robin, Sascha oder Kay. Dort gehört aber sowieso ein zweiter Vorname dazu, mit dem sich Ihr Geschlecht eindeutig bestimmen lässt.“ Überraschend leicht ist es mit häufigen Nachnamen wie Müller, Meier oder Schmidt. Wohnen nämlich im gleichen Mehrfamilienhaus noch viele andere von der Sorte und führt das bei den Pakt- und Pizzaboten oft zu Verwechslungen, kann man es tatsächlich mit dieser Begründung probieren.
Wann es wirklich schwer wird - Ich sage mal pauschal: NÖ!
Diese Antwort bekommen Antragssteller Bei Standesamt und Amtsgericht leider immer noch viel zu oft. „Wenn sie zum Beispiel einen alten Familiennamen, auch mit Adelszusatz, wieder ins Leben rufen wollen. Da müssen Sie über Jahrhunderte lückenlos in männlicher Linie nachweisen, dass Sie vom entsprechenden Urahnen abstammen“, so unsere Expertin. Und auch dann wird ein Änderungsantrag häufig mit dem Hinweis auf die Abschaffung des Adels nach einem Artikel der Verfassung des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1919, der nach wie vor gilt, abgewiesen. Familienanwältin Kerstin Schwier zu einem möglichen legalen Trick: „Wer sich einen Künstlernamen zulegt kann den auch mit einem Von und Zu garnieren. Allerdings müssen Sie dazu auch wirklich Künstler und überregional bekannt sein und das mit Dokumenten belegen können.“ Ansonsten ist es für Menschen mit normalem Vor- und Zunamen sehr schwer und im Idealfall von einem netten Menschen bei Standesamt abhängig, einen neuen Namen zu bekommen.
Wann du sogar zum Psychiater/Psychologen musst
Menschen, die mit ihrem natürlichen Geschlecht nicht klar kommen, haben einen komplizierten und langen Weg vor sich. Zunächst mal müssen sie beim zuständigen Amtsgericht eine Personenstandsänderung beantragen. Dann müssen Gutachter entscheiden, ob aus Jana ein Jan oder andersherum werden darf, beziehungsweise die Gründe dafür ausreichend sind. Und ganz wichtig: Die Aussicht darauf, dass diese Änderung dauerhaft ist und man sich nicht irgendwann doch wieder um entscheidet.
Es dauert und kostet
Mal abgesehen von der Namensänderung durch Eheschließung, kann eine Namensänderung über ein Jahr dauern. Je nachdem, wie die Behörden gerade ausgelastet sind. Frühzeitiges, freundliches Anfragen und die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen können beschleunigend wirken. Je nach Fall und Aufwand können zwischen 250 und 1100 Euro Bearbeitungsgebühren anfallen, auch wenn der Antrag abgelehnt wird. Deshalb der Tipp: Erkundige dich vor Beantragung bei der Behörde oder einem Anwalt für Familienrecht nach Deinen Erfolgschancen.
Im Alltag kann sich jeder nennen wie er möchte
Tatsächlich ist es nicht strafbar an seinen Briefkasten auch noch Karl/a von und zu Scheibenbach zu schreiben oder sich auf Arbeit so ansprechen zu lassen. „Sie können sich auch Weihnachtsmann nennen oder wie immer Sie wollen und so auch Post bekommen. Wichtig ist, dass Sie bei allen Behörden und Ämtern den korrekten Namen aus dem Personenstandsregister verwenden“, so Rechtsanwältin Kerstin Schwier.
Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP bei der Arbeit | 25. Oktober 2021 | 11:45 Uhr