Was es bei der Verwendung von Parkscheiben zu beachten gilt
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Es gibt immer mehr Parkplätze, auf denen du eine Parkscheibe brauchst: am Discounter, vorm Baumarkt oder der Arztpraxis. Dort, wo Parkraum knapp ist, aber viele Leute unterwegs sind, werden sie verlangt. Doch nicht jede Parkuhr wird akzeptiert.
Wo man eine Parkscheibe braucht
Im normalen Straßenverkehr weisen rechteckige weiße Schilder mit schwarzer Schrift und einer abgebildeten Parkuhr darauf hin, dass an dieser Stelle eine Parkuhr im Auto angebracht werden muss. Das Schild informiert auch über die maximal erlaubte Parkdauer. Auf privaten Parkplätzen sehen die Hinweisschilder unterschiedlich aus, sie müssen aber klar erkennbar anzeigen, dass eine Parkuhr verlangt wird. Sie müssen auch so zahlreich angebracht sein, dass man sie ohne weiteres Suchen wahrnimmt. Wann immer also der Autofahrer einen entsprechenden Hinweis sieht, sollte er beim Parken eine Parkuhr verwenden.
Wie die analoge Parkscheibe aussehen muss
Parkscheiben sind tatsächlich Verkehrszeichen. Deshalb gelten für ihr Aussehen genaue Vorschriften. Die Anlage 3 der StVO verlangt, dass eine Parkscheibe ein blaues, 15 mal 11 Zentimeter großes Rechteck ist. Darauf braucht es eine Drehscheibe, mit der sich die Ankunftszeit in vollen und halben Stunden anzeigen lässt. Sogar die Schriftart ist mit der DIN 1451 vorgegeben. Theoretisch könnte man sich so eine Parkscheibe auch selber basteln, sie muss dann nur alle Vorgaben erfüllen. Wählt man eine andere Farbe oder Größe, kann es Bußgelder geben. Scherzartikel aus dem Souvenirladen oder pinke Modelle dürfen also abgelehnt werden.
Verwendung einer elektronischen Parkuhr möglich
Seit 2005 sind elektronische Parkscheiben, soweit sie vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sind, erlaubt. Sie werden am besten dauerhaft hinter der Frontscheibe angebracht und haben einen Bewegungssensor eingebaut. Der merkt, wann das Auto länger als zum Beispiel 20 Sekunden steht und schaltet dann die Uhr ein. Die stellt sich auch gleich noch auf die nächste halbe Stunde. So kann man die Uhr gerade im Einkaufsstress auf dem Supermarktparkplatz nicht vergessen. Zugelassene Modelle kosten ab rund 20 bis 30 Euro. Es gibt sie im Internet oder auch im Baumarkt. Wichtig: Auch wenn die Batterien bis zu drei Jahre halten, muss der Fahrzeugführer darauf achten, dass die Uhr tatsächlich funktioniert. Gute Kontrollmöglichkeiten bieten hier Modelle mit einem extra Display auf der Innenseite. Auch bei elektronischen Parkscheiben sollte man nur zu zugelassenen Modellen greifen. Geräte die sich eventuell selber nachstellen oder fernbedienen lassen, sind verboten.
Welche Anforderungen die elektronische Parkscheibe erfüllen muss
Die exakten Außenmaße sind nicht vorgeschrieben. Aber:
- Auf der Uhr muss ein weißes "P" auf blauem Grund zu sehen sein, das sogenannte Verkehrszeichen 314. Die Größe ist nicht wichtig.
- Es muss "Ankunftszeit" darauf stehen.
- Vom mindestens zwei Zentimeter großen Display muss die Zeit gut ablesbar sein und zwar in 24-Stunden-Darstellung.
- Die Parkscheibe braucht eine Typengenehmigung (Gerätezulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R – 047203).
- Sie darf sich nach Abschalten des Motors nicht mehr verstellen.
- Es dürfen auf der Vorderseite weder Werbung, noch Hersteller oder sonstiges vermerkt sein.
Eine Parkscheiben-App ist nicht zugelassen.
Wo die Parkscheibe angebracht sein sollte
Von außen gut lesbar - mehr sagt die StVO dazu nicht. Es ist also im Prinzip egal, hinter welcher Autoscheibe die Parkscheibe klemmt. Am besten eignet sich aber das Armaturenbrett beziehungsweise bei der elektronischen Parkuhr die Frontscheibe. Wichtig: Gerade bei sehr großen und hohen Autos, möglichst weit unten anbringen und so, dass eine normal große Person die Parkscheibe lesen kann. Sollte das Auto übrigens während des Parkens zuschneien, kann der Fahrer nichts dafür. Die Scheibe muss ja von innen angebracht werden, mehr verlangt niemand. Schmutzige Scheiben hingegen werden nicht entschuldigt. Für Motoradfahrer gilt die Parkscheibenpflicht übrigens auch.
Wie man die Parkscheibe einstellt
Laut §13 Abs. 2 der StVO muss die Scheibe auf die halbe Stunde eingestellt sein, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Wer also 12:02 Uhr sein Auto abstellt, kann die Uhr auf 12:30 Uhr stellen. Nachträglich an der Uhr zu drehen, um die Parkzeit zu verlängern, ist nicht erlaubt.
Welche Strafen beim Parken ohne Scheibe drohen
Im öffentlichen Straßenverkehr gibt es fürs Parken ohne gültige Parkscheibe Bußgelder von 10 bis 30 Euro. Wer um bis zu 30 Minuten überzieht wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten, eine Stunde macht 25 Euro, bei bis zu 2 Stunden drohen 30 Euro und mehr als drei Stunden kosten 40 Euro.
Fürs Parken im privaten Raum gibt es inzwischen ein Urteil: Der Bundesgerichtshof hält 30 Euro für Parken ohne Parkscheibe für angemessen. Mehr sollten private Parkplatzbetreiber nicht verlangen.
Dieses Thema im Programm MDR JUMP bei der Arbeit | 28. Februar 2022 | 11:45 Uhr