Wie entsorge ich welchen Müll?

Stand: 07. März 2022, 02:10 Uhr

Etwa 500 kg Hausmüll verursacht jeder Deutsche durchschnittlich pro Jahr. Vieles davon kann bei richtiger Sortierung der Verwertung zugeführt werden. Trotz dass Mülltrennung seit Jahren zum Alltag gehört, sind die meisten Nutzer häufig immer noch überfragt. Die folgenden Tipps helfen, Fehler zu vermeiden.

Gelbe Tonne

Zum einen landen hier Leichtverpackungen aus Kunststoff. Konkret sind dies Plastikbecher- und schalen, Kosmetikdosen, Vakuumverpackungen, Luftpolster aus Umschlägen und Styropor. Außerdem dient die gelbe Tonne der Entsorgung von Verbundmaterialien. Das sind Milchtüten oder Saftverpackungen, die aus Kunststoff, Papier und Aluminium bestehen. Weiterhin ist der Einwurf von Metallverpackungen wie etwa Konserven- und Getränkedosen, Verschlüssen aus Metall, Aluschalen und -deckel oder Alufolie erlaubt. Verpackungen, die ursprünglich Stoffe für die Sonderentsorgung enthielten, können in die gelbe Tonne. Diese müssen jedoch restentleert sein wie zum Beispiel Farb- oder Spraydosen. Wer sich nicht sicher ist, ob Spraydosen Treibgas oder Reste enthalten, gibt diese besser beim Wertstoffhof ab. Lebensmittelverpackungen müssen nicht extra gespült werden. Sie müssen löffelrein sein, also dürfen keine groben Verunreinigungen oder Reste aufweisen.

Der Grüne Punkt auf Verpackungen hilft mittlerweile nur noch bedingt als Orientierung. Seit 2009 müssen Verpackungen, die eines der dualen Systeme durchlaufen, nicht zwangsläufig eine Kennzeichnung tragen. Einige Städte stellen statt der Gelben Tonne Wertstofftonnen auf. In diese können auch Nicht-Verpackungen geworfen werden. Diese können auch aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial bestehen. In bestimmten Kommunen können in die Gelbe Tonne auch kleine Elektrogeräte, die eine festgelegte Kantenlänge nicht überschreiten, Töpfe, Pfannen und Spielzeug aus Kunststoff und Metall. Allerdings müssen Batterien und Kabel zuvor entfernt werden.

Blaue Tonne

Die blaue Tonne soll Material wie Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus Papier und Pappe, Zeitungen, Zeitschriften, Schulhefte und Bücher ohne Einbände aufnehmen. Briefumschläge mit Fenster und auch Klebezettel dürfen trotzdem in diese Tonne, Papier wie etwa Geschenkpapier dagegen nur unbeschichtet und Hefte nur ohne Kunststoffeinband. Faxpapier, Kleber enthaltende Papiere und Pappen, Automaten-Tickets, Kohlepapier, Lackpappe, Ölpapier und gebrauchter Zellstoff müssen in den Restmüll. Wichtig ist, dass das Material zusammengedrückt und ohne Verunreinigungen entsorgt wird. Pergamentpapier kann Kunststoffanteile enthalten und sollte deshalb in die gelbe Tonne.

Glascontainer

In Glascontainer kommen Glasbehältnisse, die nach den Farben grün, braun und weiß sortiert werden. Konservengläser sollten ohne Deckel eingeworfen werden. Falls das mal vergessen wird, ist das kein Beinbruch – sie können in modernen Glassortieranlagen herausgeholt und recycelt werden. Nicht in Glascontainer hinein gehört Flachglas, also beispielsweise Spiegelglas, Bildschirme und Fensterglas, oder Geschirr aus Keramik und Porzellan. Diese Stoffe besitzen einen anderen Schmelzpunkt und stören bei der Verwertung. Sie sind eigentlich als Bauschutt für die Annahme im Wertstoffhof, bei schlechter Erreichbarkeit zumindest für den Restmüll bestimmt. Andersfarbiges Glas muss mit in die Grünglascontainer. Beschichtetes Glas zum Beispiel bei Trinkgläsern mit Bildmotiven geht in den Restmüll. Kleine Anhaftungen aus Papier, Kunststoff oder Metall sind kein Problem. Sie werden bei der Aufbereitung entfernt.

Sperrmüll

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Die Sperrmüllentsorgung wird gemeindespezifisch geregelt. Funktionsfähige Möbel, Elektrogeräte und andere Gebrauchsgegenstände können zunächst online in Tausch- und Geschenkemärkten angeboten werden. Mitunter stellen Kommunen dafür eigene Plattformen zur Verfügung. Findet sich kein Nachnutzer, können sie an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Bis zu einer gewissen Höchstmenge erfolgt die Annahme kostenfrei, insofern man als Einwohner seine Berechtigung nachweist. Darüber hinaus können Holsysteme angeboten werden. In der Abfallgebühr kann eine Abholung von zu Hause beinhaltet sein. Dafür muss vorher das Abfallmaterial in eine Liste eingetragen werden. In manchen Gemeinden muss für die Abholung von daheim oder direkt aus der Wohnung eine Wertkarte gekauft und ein Abholtermin vereinbart werden. Bei Autoteilen, Kfz-Zubehör, Autoreifen und Teilen, die fest mit Gebäuden verbunden waren, wie etwa Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen handelt es sich nicht um Sperrmüll. Gegen Gebühr kann hier eine Abgabe direkt an einer Deponie erfolgen bzw. kann ein spezieller Container vors Haus bestellt werden. Dafür gibt es spezielle Entsorgungsunternehmen.

Bioabfall

Seit Anfang 2015 ist die getrennte Bioabfallentsorgung für alle Kommunen gesetzlich vorgeschrieben. In der Bio-Tonne werden Abfälle gesammelt, die zur Kompostierung taugen. Dazu zählen Küchenreste von Gemüse und Obst, Kaffeesatz mit Papierfiltertüte, Teebeutel, Küchenkrepp, Papiertücher, Servietten, Haare, Blumen und Kräuter. Hecken-, Gras- und Strauchschnitt, kleine Mengen an Blumenerde oder unbehandelte Holzreste sowie Säge- und Hobelspäne oder Kleintierstreu, wenn sie biologisch abbaubar ist, fallen auch darunter. Bei Fleisch- und Fischabfällen können sich die Vorgaben unterscheiden: In manchen Kommunen sind sie im Bio-Müll erlaubt, manchmal gehören sie in den Restmüll. Nicht erlaubt sind Tierexkremente, Lederreste, Milch, Watte oder Kehricht. Pflanzenabfälle im größeren Umfang (außer Fallobst) können bis zu einer bestimmten Höchstmenge im Wertstoffhof abgegeben werden. Gegebenenfalls ist eine Wertstoffmarke notwendig. Auch Äste und Baumstämme mit einer Begrenzung von Durchmesser und Länge werden dort angenommen. Im Herbst kann abhängig von den örtlichen Bestimmungen die Annahme von Laub kostenfrei erfolgen. Auf keinen Fall sollte Plastik im Biomüll landen, auch nicht die sogenannten Biokunststofftüten. Sie verrotten nicht schnell genug. Außerdem können sie nicht gut von anderen Plastiktüten unterschieden werden.

Problemstoffe

Es gibt eine Reihe von Stoffen, die aufgrund ihrer Gefahr für Gesundheit und Umwelt gesondert entsorgt werden müssen. Tragen Produktverpackungen das Symbol mit durchgestrichener Abfalltonne müssen diese zu den Problemstoffen. Dazu zählen speziell gekennzeichnete Spraydosen, Batterien, Haushaltschemikalien wie Fleckenentferner und Entkalker, Desinfektions- oder Insektenvernichtungsmittel, quecksilberhaltige Messgeräte, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen. Weiterhin sind betroffen Altkraftstoff, Altöle, Schmierfette, Farben, Säuren, Feuerlöscher, Foto- und Klebestoffe, Kühler- und Bremsflüssigkeit und Ölfilter und Filterpatronen. Die Entsorgung erfolgt im Bring-System über die Wertstoffhöhe oder über mobile Erfassung. Aus dem Amtsblatt einer Gemeinde oder im Internet kann man erfahren, ob und wann im Wohngebiet ein Schadstoffmobil unterwegs ist, an dem man direkt Schadstoffe abgeben kann. Sind Farben, Lacke oder Kleber bereits völlig eingetrocknet, können sie genauso gut in den Restmüll wandern. Händler wie beispielsweise Drogeriemärkte, Discounter oder Baumärkte, wo man frische Batterien kaufen kann, bieten Altbatterie-Sammelboxen an. Apotheken sind nicht zur Rücknahme abgelaufener Medikamente verpflichtet. Aufgrund der Gefahr für die Umwelt gehören sie keinesfalls in die Toilette oder die Spüle. Wenn der Zugang durch Kinder ausgeschlossen werden kann, kann die Entsorgung über die Restmülltonne erfolgen. Spezielle Arzneimittel, etwa zur Krebsbehandlung, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Hier fragst du am besten deinen Arzt.

Elektromüll

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Alte Elektrogeräte dürfen nicht in den Restmüll. In einigen Kommunen dürfen Kleingeräte in die gelbe Tonne. Küchengeräte, Elektrowerkzeuge, Computer, Rasierapparate, Fernseher oder CD-Player werden in kommunale Wertstoffhöfe gebracht oder zurück zum Händler. Beim Verkauf eines großen Neugerätes, wie etwa Kühlschrank oder Waschmaschine, müssen sie ein gleichartiges Altgerät kostenfrei vom Verbraucher zurücknehmen. Kleine Geräte mit Abmessungen von maximal 25 Zentimeter wie Handys, Fön oder Toaster müssen unabhängig vom Verkauf eines Neugerätes angenommen werden.

Altkleidung

Abgelegte Kleidung wird idealerweise an seriös eingestufte Sozialorganisationen abgegeben, die die Kleidung für Hilfsprojekte benötigen. Einige große Bekleidungsketten bieten Einkaufsgutscheine für die Abgabe von Altkleidern in ihren Filialen an. Kleidung kann auch in extra dafür aufgestellte Altkleidercontainer gegeben werden. Selbst wenn diese nicht mehr tragbar ist, kann sie als Rohstoff recycelt werden. Stark zerschlissene Kleidung kann auch in den Restmüll geworfen werden.

Restmüll

In die graue Tonne gehören nicht-verwertbare Stoffe wie beispielsweise Hygieneartikel, Asche, Zigarettenreste, Staubsaugerbeutel, Lumpen, Tapetenreste, abgetragenes Schuhwerk, kaputter Hausrat, leere Filzstifte, alte Fotos, zerbrochenes Glas, alte Glühbirnen, Porzellan- und Keramikgeschirr, Flach- oder Spiegelglas, alte Taschen und Schulranzen oder verschmutztes Papier und Verpackungen mit Resten. Störstoffe, die die Sortierung der Wertstoffe behindern, gehören ebenfalls in den Restmüll. Hierzu zählen Video- und Kassettenbänder, Filme, Verpackungs- und Stahlbänder, Spann­gurte, Seile, Taue, Tannenbaum- und Strohballennetze. Die kommunale Abfallsatzung bestimmt im Zweifel, bei welchen Stoffen es sich um Restmüll handelt und was getrennt gesammelt werden muss.

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Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP bei der Arbeit | 07. März 2022 | 11:45 Uhr

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