Früher in Rente: Wie das geht und ob es sich rechnet

Stand: 28. März 2022, 02:10 Uhr

Etwa jeder 4. Deutsche geht früher in Rente. Doch so einfach geht das nicht und in vielen Fällen muss man Abzüge in Kauf nehmen. Bei der Frührente gibt es also einiges zu beachten.

Wer 35 oder sogar 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und mindestens 63 Jahre alt ist, kann derzeit früher in Rente gehen. Für die Berechnung dieser Zeiten werden alle Monate zusammengezählt, in denen du in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst. Mögliche Beitragszeiten sind:

  • Erziehung eines Kindes bis 10 Jahre
  • Freiwilliges soziales Jahr
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Minijob, bei dem Beiträge gezahlt wurden
  • Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
  • Bezug von Arbeitslosengeld 1

Bei 45 Beitragsjahren bzw. anrechenbaren Zeiten ist eine frühere Rente abschlagsfrei möglich. Allerdings steigt das Renteneintrittsalter für jeden Jahrgang an. Zum Beispiel können 1958 Geborene dieses Jahr im Alter von 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – ohne Einbußen. Normalerweise wäre die Rente erst 2024 im Alter von 66 Jahren dran gewesen

Rente frühestens mit 63 Jahren

Zeit, einen Kassensturz zu machen. Bildrechte: Colourbox.de

Wer schon mit 63 in Rente will und auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommt, muss Abschläge in Kauf nehmen: Die Rente wird um 0,3 Prozent pro Monat gekürzt. Dieser Prozentsatz wird lebenslang von der Rente abgezogen – und nicht nur bis zum 67. Lebensjahr, wenn das eigentliche Renteneintrittsalter beginnt. Die Kürzung kann auf maximal bis zu 14,4 Prozent steigen.

Beispiel: Wer zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen will, muss auf 7,2 Prozent seiner Rente verzichten. Wer ab dem Jahr 1964 geboren ist, dem werden bei der Rente mit 63 sogar 14,4 Prozent abgezogen. Für Jüngere lohnt sich der frühere Renteneintritt nach 35 Beitragsjahren also kaum.

Regulär liegt für alle, die ab 1964 geboren sind das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Wer vorher geboren ist, für den wird die Altersgrenze schrittweise angehoben:

  • 1956 - 65 Jahre und 10 Monate
  • 1957 - 65 Jahre und 11 Monate
  • 1958 - 66 Jahre
  • 1959 - 66 Jahre und 2 Monate
  • 1960 - 66 Jahre und 4 Monate
  • 1961 - 66 Jahre und 6 Monate
  • 1962 - 66 Jahre und 8 Monate
  • 1963 - 66 Jahre und 10 Monate
  • 1964 - 67 Jahre

Rente schon mit 50?

Eine staatliche Rente gibt es mit 50 nicht. Wer genug Geld auf der hohen Kante hat, kann natürlich aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Allerdings braucht man etwa 420.000 Euro, wenn man mit 1.000 Euro pro Monat und einer Lebenserwartung von 85 Jahren rechnet.

Ab 55 Jahren kann man in Altersteilzeit gehen. D.h. die Arbeitszeit wird reduziert. Aber auch die Einkünfte werden weniger und durch das geringere Gehalt wird auch die spätere Rente geschmälert.

Wer genau wissen will, ob ein früherer Renteneintritt möglich ist und zu welchen Konditionen, der informiert sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung. Dorthin muss man auch den Antrag auf Rente schicken.

Dazuverdienen trotz Frührente

Nicht nur längere Arbeitslosigkeit bedeutet weniger Rente im Alter. Bildrechte: MDR/imago/epd

Schon eher in Rente gehen heißt nicht, dass man gleich die Hände in den Schoß legt. Viele Rentner verdienen sich noch etwas hinzu. Hier muss man aber bestimmte Grenzen beachten. Verdient man jährlich mehr als 6.300 Euro, werden 40 Prozent des Gehalts angerechnet und mindern die Rente. Erst wenn man das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, darf man so viel dazuverdienen, wie man möchte.

Ausnahme wegen Corona

In der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben und liegt bei 46.060 Euro. Heißt, auch Rentner, die früher in Pension gehen, dürfen ordentlich dazuverdienen. Hilfreich ist das vor allem im Gesundheitsbereich, wo viele ehemalige ältere Angestellte angeworben wurden. Sie können neben ihrer Rente ohne Abzüge bis zu etwa 3.800 Euro monatlich verdienen.

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Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP bei der Arbeit | 28. März 2022 | 11:45 Uhr

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