Ebay-Kleinanzeigen: So bist du sicher
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Für manche ist es ein richtiges Hobby: Sachen bei Ebay-Kleinanzeigen ergattern oder loswerden. Die meisten Käufer und Verkäufer sind Privatleute und gehen etwas arglos ans Geschäft ran. Dabei gibt es durchaus Regeln beim Handeln im Netz.
Flohmarkt im Netz - so funktioniert es
Im Grunde ist Ebay-Kleinanzeigen ein Flohmarkt im Internet. Ebay stellt dabei lediglich die Plattform zur Verfügung. Im Unterschied zum klassischen Ebay-Verkauf fallen bei den Kleinanzeigen als Verkäufer im Normalfall keine Gebühren an. Man gibt direkt den gewünschten Preis für die Ware ein und los geht‘s. Im besten Fall werden die Geschäfte mit Barzahlung direkt von Käufer zu Verkäufer abgewickelt und die Ware persönlich übergeben. Erst wenn man mehr als 50 Anzeigen in 30 Tagen einstellt, bezahlt man eine kleine Gebühr in Höhe von 0,95 Euro.
Gewerblich oder Privat
Wichtig für dich als Verkäufer ist die Frage, ob du rein privat verkaufst oder die Sache gewerblich betreibst, denn dann kann das Finanzamt dir das als Einnahmequelle anrechnen. Es werden unter Umständen Steuern fällig. Die Unterschiede sind im Normalfall klar zu erkennen:
Privatkäufer/Verkäufer veräußern nur ab und zu Dinge, die sie nicht mehr brauchen, oft nur als Einzelstücke oder in kleinen Stückzahlen. Und sie kaufen nur Dinge, die sie für sich selbst oder als Geschenk wollen, aber nicht, um sie weiter zu verkaufen.
Gewerbliche Händler kaufen und verkaufen regelmäßig größere Posten, die auch mal durchweg aus Neuware bestehen können. Sie bieten oftmals immer wieder die gleichen oder ähnliche Produkte an. In der Regel sind sie gleich mit vielen Angeboten online.
Wenn du dich bei Ebay-Kleinanzeigen anmeldest, musst du angeben, ob du privat oder gewerblich handelst. Das ist einerseits fair gegenüber deinen Handelspartnern, damit die wissen, mit wem sie es zu tun haben. Andererseits werden die Fragen von Gewährleistung und Rückgaberecht bei gewerblichen Händlern zum Teil anders geregelt. Bist du nicht sicher, in welche Kategorie du zählst, frag bei Ebay nach.
So verkaufst du richtig
Biete deine Ware klar, eindeutig und transparent an. Gib alle Daten an, die wichtig sind, wie z.B. Farbe, Größe, Herstellungsjahr und natürlich den aktuellen Zustand. Schreibe, warum du den Artikel verkaufst. Heißt: Mängel oder Gebrauchsspuren nicht verschweigen. Wenn ein Interessent beispielsweise 50 Kilometer weit fährt um erst dann festzustellen, dass es sich nicht um Neuware handelt, kann er unter Umständen die Fahrtkosten einfordern.
Bei der Bebilderung der Handelsware, gilt: Keine Bilder aus dem Internet verwenden. Damit kann man unter Umständen Urheberrechte verletzen und das kann teuer werden. Textbausteine aus Gebrauchsanweisungen sind dabei nicht so problematisch, da die kaum einen kreativen Inhalt haben.
Auf der sicheren Seite bist du aber immer, wenn du in deinen eigenen Worten schreibst.
Verkaufe nur Geräte, von denen du überzeugt bist und weißt, dass diese einwandfrei funktionieren – oder du gibst ehrlich an, dass ein Gerät eventuell defekt ist. Wirbst du mit falschen Aussagen oder verschweigst Mängel, kannst du dafür haftbar gemacht werden. Im Ernstfall zieht dein Kunde vor Gericht und verlangt Schadenersatz. Das kann auch bei niedrigpreisigen Produkten mit hartnäckigen Käufern durch Gerichts- und Anwaltskosten richtig teuer werden.
Klare Preise
Preise deine Produkte eindeutig aus. Hast du ein Konvolut, also eine Sammlung von Einzelstücken, anzubieten, dann ist es irreführend, auf der Startseite einen Preis von einem Euro anzugeben und dann im Kleingedruckten zu erklären, dass die Einzelpreise Verhandlungssache sind. Auch das kann im Ernstfall gegen dich verwendet werden. Es ist auch nicht zulässig, den Preis für ein und dasselbe Produkt immer höher zu treiben, nur weil du merkst, dass es begehrt ist. In der Praxis kommst du nur solange damit durch, bis du einem Interessenten eine schriftliche Zusage gemacht hast oder eine Vereinbarung vor Zeugen getroffen wurde. Da reicht auch schon eine E-Mail, in der man den Preis vereinbart. Danach geht es rechtlich nicht mehr, den Preis doch nochmal hoch zu treiben.
Sollte dir ein potenzieller Käufer ein schriftliches Angebot für deine Ware machen, ist das ein bindendes Angebot. Man ist dann in einer Vorvertragsverhandlung. Der Preis, der hier vereinbart wurde, kann nicht von nur einer Seite später korrigiert oder neuverhandelt werden.
Deine Gewährleistungspflicht
Du kannst in Anzeigen immer wieder lesen, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt und dadurch keine Ansprüche auf Garantie oder Gewährleistung bestehen. So ist das aber nicht wirklich. Auch als Privatverkäufer hast du eine Gewährleistung anzubieten. Es sei denn, du schließt das ganz klar aus. Eine festgelegte Formulierung dafür gibt es nicht. Ebay macht aber Vorschläge für eine rechtlich ziemlich sichere Form. Im Zweifel, und besonders dann, wenn Du eine Gewährleistung häufiger ausschließen, oder auch gewerblich handeln willst, lass dich am besten von einem Fachanwalt oder einer Rechtsberatung informieren.
Wenn der Käufer glaubt, er kauft ein intaktes Produkt und dann funktioniert es nicht, bist du als Verkäufer natürlich in der Pflicht. Hat die Ware also Mängel, die du nicht genannt hast, musst du Schadenersatz leisten. Du musst aber nicht garantieren, dass das Produkt lange hält oder ähnliches. Bei Verkäufen über mehrere hundert Euro solltest du immer einen Augenzeugen bei der Übergabe dabei haben. Führe das Produkt und seine Funktion am besten vor.
So kaufst du richtig
Auch als Käufer musst du in Sachen Preis und Kaufzusage fair sein. Hast du also mit dem Verkäufer beides vereinbart, bist du auch verpflichtet, die Ware so zu kaufen. Allerdings: In der Praxis ist schwer nachzuweisen, dass man telefonisch einem Kauf zugesagt haben. Wenn man es sich kurze Zeit später anders überlegen, hat der Verkäufer schlechte Karten, einen zum Kauf zu zwingen.
Sollte eine Ware nicht so bei dir ankommen, wie sie beschrieben wurde, hast du das Recht, sie zurückzuschicken. In der Praxis hast du aber gerade bei privaten Händlern und kleineren Preisen oft das Nachsehen und musst entscheiden, ob sich ein gerichtlicher Kampf gegen unfaire Verkäufer lohnt. Das gilt auch bei eigentlich bindenden schriftlichen Zusagen. Wenn der Andere sich daran nicht halten will, geht die Klärung nur über den Anwalt. Neuerdings hast du wenigstens die Möglichkeit, miese, aber auch gute Verkäufer auf deren Ebay-Seite entsprechend zu bewerten.
So bezahlst du sicher
Am allerbesten und sichersten ist die Barzahlung. Lass dir immer bestätigen oder quittieren, dass du Ware bekommen oder übergeben hast, am sichersten nur von der Person, mit der du auch die Bezahlung abwickelst. Regle keine Geschäfte über dritte Personen. Lass dich nie mit Schecks bezahlen. Bei Überweisungen werden von Betrügern schon mal Kommas falsch gesetzt und auf deinem Konto landen statt 50 glatt 5.000 Euro. Dann bittet man dich, das Geld zurück zu überweisen. Das ist ein beliebter Trick zur Geldwäsche, bei dem du dich unter Umständen mit strafbar machst. Sollte dir so etwas unterkommen, informierst du am besten die betroffene Bank und die Polizei. Auch die vermeintlich sichere PayPal-Bezahlmethode hat ihre Tücken. Gibst du dort deshalb ausschließlich die Zahlungsoption „Waren und Dienstleistung“ an. Nur in diesem Fall kannst du später auf den Käuferschutz von PayPal zugreifen. Zahle nur an Verkäufer, bei denen Verkäufer, Konto und Absender den gleichen Namen tragen. Andere Fälle können gut gehen, müssen es aber nicht.
Wo du Recht bekommst
Im Grunde hält sich Ebay bei Streitigkeiten komplett raus. Du bist also, egal ob als Käufer oder Verkäufer, auf dich allein gestellt.
Nun gibt es, seit kurzem auch europaweit einheitlich, Angebote zur Streitschlichtung. Die Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission soll dir schnell und unproblematisch helfen. Man findet hier schnell einen sogenannten Ombudsmann oder auch Streitschlichter für das Problem. Aber: Die Teilnahme an so einem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Wenn der Andere nicht mitmachen will, kann ihn niemand zwingen.
Hinzu kommt, dass der Spruch der Schlichtungsstelle für niemanden bindend ist, also auch nicht vor Gericht zählt. Dort musst du aber hin, wenn du es mit einem Betrug oder einem unfairen Handel zu tun hast.
Fazit
Ebay-Kleinanzeigen sind kein rechtsfreier Raum. Trotzdem kannst du hier übers Ohr gehauen werden und es danach schwer haben, dein Recht durchzusetzen. Handle als Verkäufer oder Käufer selbst immer fair, wickle die Bezahlung nur bar oder über ein Zahlsystem mit Kundenschutz ab. Bei größeren Summen nimm dir einen Zeugen mit zur Bezahlung und Übergabe der Ware. Prüfe bei Problemen mit eher preiswerten Produkten, ob sich ein Rechtsstreit wirklich lohnt. Mach von deiner Möglichkeit Gebrauch, unseriöse Verkäufer auch dementsprechend zu bewerten beziehungsweise bei ebay zu melden.
Dieses Thema im Programm MDR JUMP bei der Arbeit | 03. August 2022 | 10:15 Uhr