Blitzer-Apps: Rechtliche Grauzone?
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Im Straßenverkehr geblitzt zu werden, ist ärgerlich. Denn schon ein paar Kilometer pro Stunde zu schnell können richtig teuer werden. Und irgendeiner der rund 4.500 stationären oder hunderten mobilen Blitzer erwischt uns garantiert mal. Blitzer-Apps, Navi-Apps mit Zusatzfunktion oder ein Radarwarner sind daher für viele verlockend. Doch deren Benutzung während der Fahrt ist ausdrücklich verboten.
Blitzer sollen unseren Verkehr sicherer machen, Lärm verringern und Verkehrsunfälle reduzieren. Wenn die Geschwindigkeit begrenzt ist und geblitzt wird, ist das also vielleicht ärgerlich für Autofahrer – im Endeffekt passiert es aber aus guten Gründen, die unsere Straßen sicherer machen sollen. Trotzdem ist die Verlockung für Autofahrer da, mit verschiedenen Apps oder Blitzerwarnern den Kontrollen zu entgehen.
- Blitzer-Apps warnen vor fest installierten und mobilen Blitzern. Die Apps gibt es in vielen Varianten für Android- und iOS-Nutzer. Oft gibt es die Basisversion mit akustischer Warnung kostenlos. Kartendarstellung, Anzeige der Blitzerart, Richtgeschwindigkeit und Update-Funktionen kosten hingegen ein paar Cent bis wenige Euro.
- Navigationsapp mit Blitzerwarner: abhängig von der Einstellung kannst du dir die fest verbauten und die mobilen Blitzer auf deiner Route anzeigen lassen. Je nach System sind optische und akustische Warnung, Entfernungsanzeige zum Blitzer und weitere Optionen möglich.
- Radarwarner/störer sind meist im Auto fest angebrachte Geräte. Sie empfangen GPS-Signale und orten feste und zum Teil auch mobile Blitzer und warnen den Autofahrer etliche Meter vorher. Bei mobilen Radarfallen ist die Fehlerquote allerdings hoch.
So zuverlässig sind die Geräte
Fest installierte Blitzer lassen sich bei Blitzer-Apps und Navi-Apps mit Zusatzfunktion gut in der Datenbank speichern. Die werden also sehr zuverlässig angezeigt. Neue fest installierte Blitzer müssen erst aufgenommen werden. Sie sind davor nicht sicher. Mobile Blitzer werden durch die Nutzer der Apps gemeldet. In der Summe scheint das relativ zuverlässig, allerdings braucht es dazu auch viele Nutzer. Ein mobiler Blitzer auf einer selten befahrenen Landstraße wird erst entsprechend später gemeldet. Wichtig für zuverlässige Daten ist neben vielen Nutzern auch eine stabile Internetverbindung. Spaßmeldungen sind selten, da bei allen Systemen ein mobiler Blitzer erst nach mehrmaliger Meldung durch verschiedenen Nutzer in der App auftaucht.
Kreuzen sich Straßen oder Bücken, kann es passieren, dass der Blitzer falsch angezeigt wird. 100 prozentig sicher sind also die Meldungen nicht. Die Benutzung der Apps oder Radarwarner stellt keinen Freibrief für bedenkenloses Schnellfahren aus.
Das sagt das Gesetz
Die Benutzung von Blitzer Apps oder/und Radarwarngeräten während der Fahrt im Auto durch den Fahrer ist in Deutschland verboten. Das regelt ganz klar der Paragraph 23 (Abs.1c) der Straßenverkehrsordnung. Wirst du erwischt, drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Außerdem kann die Polizei verlangen, dass du die Blitzer-App deinstallierst und ein eingebautes Radarwarngerät beschlagnahmen.
Es gibt aber ein paar Grauzonen: zum einen kannst du dich vor Fahrtantritt über die Blitzer auf deinem Weg informieren und zum anderen darf dein Beifahrer während der Fahrt Blitzer-Apps und Co. benutzen. Er darf dich zwar nicht über die konkreten Daten informieren, aber er kann dich beispielsweise bitten, etwas langsamer zu fahren.
Vorsicht im Ausland
Die Behörden im Ausland reagieren mitunter sehr drastisch, wenn sie dich erwischen. In einigen Ländern drohen hohe Geldstrafen, teils im vierstelligen Bereich und sogar Haftstrafen. In der EU ist allein in Rumänien die Benutzung von Blitzer-Apps oder Radarwarnern erlaubt. In Ungarn und der Schweiz wird dir ein fest verbauter Radarwarner weggenommen, auch wenn du ihn gar nicht benutzt. Bau das Teil also vorm Urlaub besser aus. Auch z.B. in Schweden, Frankreich, Italien, Griechenland, Polen und Tschechien gilt ein Mitführverbot von Radarwarngeräten.
Dieses Thema im Programm MDR JUMP bei der Arbeit | 21. Januar 2022 | 11:45 Uhr