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Nebenkostenvorauszahlung – Was ist erlaubt, wie kannst Du sparen?

10. Mai 2022, 09:28 Uhr

Die Energiekosten steigen rapide. Aktuell bekommen wir das oft noch nicht mit. Denn: Die Jahresabrechnung 2022 kommt erst noch. Dürfen Vermieter jetzt trotzdem auf Verdacht höhere Abschläge verlangen?

Wann darf die Vorauszahlung auf Verdacht erhöht werden?

Viele Wohnungsgenossenschaften und Vermieter versuchen aktuell, mit ihren Mietern eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen zu vereinbaren. Die stark gestiegenen Energiepreise lassen für die Nebenkostenabrechnung 2021 und noch mehr 2022 deutliche Steigerungen erwarten. Damit nicht zu viel auf einmal nachgezahlt werden muss, ist solch eine Erhöhung der Vorauszahlung aktuell wirklich sinnvoll – gesetzlich verankert ist sie nicht. So erklärt auch der Deutsche Mieterbund:

Vermieter haben keinen Anspruch darauf, unterjährig höhere Vorauszahlungen zu verlangen.

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Im Gegenteil: Laut §560 Absatz 4 BGB dürfen Betriebskosten erst nach dem Ende der Abrechnungsperiode erhöht werden. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil dazu festgelegt, dass die Betriebskosten monatlich um ein zwölftel der Nachforderungen aus dem letzten Abrechnungszeitraums erhöht werden dürfen.

Mieterverbände fordern mehr Unterstützung

Eine Verdoppelung der Energiekosten innerhalb eines Jahres ist für viele Menschen einfach nicht bezahlbar. Mietervereine halten deshalb auch die versprochenen Hilfen des Bundes für zu niedrig und fordern gerade für Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind, mehr Unterstützung.

Die Berechnungsgrundlage des Heizkostenzuschusses ist veraltet und kann die aktuellen Preissprünge am Öl- und Gasmarkt in keiner Weise mehr abbilden. Wenn die Bundesregierung den einkommensarmen Haushalten wirklich unter die Arme greifen will, dann muss der Zuschuss von 175 Euro mindestens verdoppelt werden, um zumindest ein Drittel der Mehrkosten von bis zu 1000 Euro und mehr abzufangen,

so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Außerdem wichtig: Die Nachforderungen aus einer Nebenkostenabrechnung müssen eigentlich innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Diese Frist soll nach dem Willen von Mieterverbänden auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden.    

Diese Entlastungen können den Preisschock etwas abmildern

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Einzig durch den Wegfall der EEG Umlage wird in diesem Jahr ein Produkt etwas preiswerter: Strom. Rund drei Cent kostet er ab dem 1. Juli für alle Anbieter verpflichtend weniger. Wann und ob Stromerzeuger und Händler dieses Geld mit anderen Begründungen wieder auf den Preis packen, bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung hat ein ganzes Entlastungspaket mit verschiedenen Maßnahmen gepackt, die jetzt nach und nach zum tragen kommen. Eine vierköpfige Familie soll damit um bis zu 1000 Euro im Jahr entlastet werden. Auch hier bleibt abzuwarten ob das ausreicht. Besser, man kümmert sich selber und spart, wo man kann:

Hauseigentümer müssen nicht pauschal höhere Abschläge hinnehmen

Auch wer direkt an den Gasversorger und Stromlieferanten zahlt, muss eine Abschlagserhöhung auf Verdacht nicht hinnehmen. Nur wenn die Energieversorger ganz konkret die Preise für Ihre Produkte mitten in einem Abrechnungsjahr erhöhen, können sie das auch auf die Abschläge umlegen. Das heißt: Steigt der Preis, kann auch der Abschlag erhöht werden, wenn der Versorger das fristgerecht und ordentlich ankündigt. Dabei ist wichtig, dass dem Kunden klar ist, dass der Preis angehoben wurde. Dann hat er nämlich auch gleichzeitig ein Sonderkündigungsrecht. Achtung: Manche Anbieter kündigen erst höhere Abschläge an, mit der Begründung gestiegener Beschaffungspreise. Kurz danach wird dann die eigentliche Preiserhöhung erklärt. Das ist sehr fragwürdig. Vorsicht: Manche Versorger legen einen Widerspruch gegen höhere Abschläge als Sonderkündigung des Kunden aus und liefern nicht mehr. So versuchen sie Kunden mit ungünstigen Verträgen loszuwerden. Das dürfen sie nicht. Ein unbegründeter Lieferstopp verstößt gegen die Verträge. Wer den Verdacht hat, dass sein Versorger mauschelt, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden.   

Das kannst Du selber tun, um Geld zu sparen

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Wer weniger verbraucht, zahlt in der Regel auch weniger. Das nehmen sich viele schon zu Herzen und kaufen preisbewusster ein oder fahren weniger Auto. Im Haushalt gilt ganz allgemein: Jede Energie, die du nicht brauchst, spart bares Geld. Lampen aus, Türen zu und nur einschalten, was wirklich nötig ist, sind simple, aber wirkungsvolle Regeln. Dazu lohnt es sich, zu überprüfen, wo Energie sinnlos verschwendet wird – oft auch ohne, dass man es bemerkt.

80 Prozent der Heizungen in Deutschland sind falsch eingestellt.

Das schätzen Fachportale und Heizungsbauer. Dabei lassen sich mit einer Justierung bis zu 30 Prozent Heizkosten sparen. Sind die Heizkörper entlüftet? Ist die Heizungsanlage mit Vorlauftemperaturen, Heizdauern, Absenkungszeiten und anderen Werten wirklich optimal auf die Räume eingestellt. Sind alle Fenster und Türen wirklich dicht? Im Zweifel lohnt es sich, das vom Fachmann überprüfen zu lassen. Kostet erstmal ein bisschen – spart später viel. Grundsätzlich gilt: Die richtigen Geräte und ihre optimale Funktion plus ein energiebewusstes Verhalten können helfen, die Nebenkosten in einem erträglichen Rahmen zu halten.      

Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP Feierabendshow | 10. Mai 2022 | 14:37 Uhr