Gericht bestätigt: Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bleibt
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Kurz vor Silvester hat das Berliner Verwaltungsgericht Klagen von Feuerwerks-Händlern abgewiesen. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten unterschiedliche Regeln für das Abbrennen von Restbeständen.

Das zweite Jahr in Folge dürfen in ganz Deutschland keine Raketen, keine Böller und keine Feuerwerks-Batterien für Silvester verkauft werden. Damit soll die Situation in den Krankenhäusern nicht noch weiter verschärft werden. Das sehen die Richter des Berliner Verwaltungsgerichtes am Dienstag (28. Dezember) ähnlich wie das Bundesinnenministerium. Die Richter haben daher die Eilanträge von Pyrotechnik-Händlern gegen das Verkaufsverbot abgewiesen.
Deutlich weniger Verletzte in Silvesternacht
Ihre Entscheidung begründeten die Richter unter anderem mit Zahlen aus der letzten Neujahrsnacht. Damals seien ins Berliner Unfallkrankenhaus Marzahn nur zehn Menschen statt wie sonst 50 bis 75 Verletzte eingeliefert worden. Nach dem Urteil gilt weiter die Böllerverbots-Regelung des Bundesinnenministeriums, die auch der Bundesrat kurz vor Weihnachten bestätigt hatte. Die Händler können jetzt noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Unterdessen begrüßte der Deutsche Feuerwehrverband das Verbot als „sehr hilfreich“ für die eigene Arbeit. Verbandspräsident Karl-Heinz Banse sagte in einem Interview der Zeitungen der Funke Mediengruppe:
Die Zahl der Unfälle und Verletzungen durch Böller dürfte auch diesmal deutlich geringer ausfallen als in regulären Jahren.
Dadurch würden weniger Krankenhausbehandlungen erforderlich. Die stark mit Covid-19-Patienten belegten Kliniken würden entlastet.
Regeln für Feuerwerk bei uns
Wer noch Restbestände aus vorherigen Jahren hat oder legales Feuerwerk in Nachbarländern gekauft hat, darf das zu Silvester trotzdem nicht überall abbrennen.
Sachsen hat es in der aktuell geltenden Corona-Verordnung (vom 28. Dezember bis zum 9. Januar) klar geregelt: „Außerhalb der Unterkunft“ dürfen keine Feuerwerkskörper mitgeführt und abgebrannt werden. Auf öffentlichen Plätzen sind Raketen und Böller grundsätzlich verboten. Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig begrüßten diese Vorgaben zu Feuerwerk. So habe es bei den Jahreswechseln vor der Corona-Pandemie regelmäßig Unfälle mit Böllern gegeben, bei denen Kindern ein oder mehrere Finger abgerissen wurden.
In Sachsen-Anhalt entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte selbst, was zu Silvester gelten soll. Die Kommunen entscheiden, wo geböllert werden darf.
In Thüringen ist das Abbrennen von Böllern oder Feuerwerksraketen in der Öffentlichkeit in vorher festgelegten Verbotszonen nicht gestattet. Welche das sind, müssen die Kommunen selbst bestimmen. Vom Feuerwerk im privaten Bereich rät der Freistaat ab. Ein Verbot dafür gibt es aber nicht.
TÜV warnt vor illegalen Böllern
In Polen und Tschechien darf Feuerwerk ganzjährig verkauft werden. Der TÜV hat jetzt noch einmal vor Raketen und Böllern gewarnt, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Auf seiner Internetseite erklärte der TÜV-Verband am Montag:
Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen.
Viele illegale Knaller hätten eine deutlich stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Wichtig sei beim Kauf im Ausland, auf das CE-Zeichen zu achten. Käufer können allerdings nicht erkennen, ob ein Anbieter das CE-Kennzeichen fälschlicherweise auf Feuerwerk druckt.
Kein "kleiner Grenzverkehr" über Silvester nach Tschechien.
Kurzbesuche in unseren Nachbarländern sind erlaubt, längere Reisen aber nicht. Dann gibt es Anmeldevorschriften für die Anreise. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss 14 Tage in Quarantäne. Das alles hat Sachsens Landesregierung online zusammengefasst. Tschechien will allerdings von Donnerstag bis Sonntag (30.12 bis 1.1.) die Regeln zum „kleinen Grenzverkehr“ aussetzen. Für diesen Zeitraum sind PCR-Test und Anmeldung auch bei kurzen Besuchen Pflicht.
Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.
Dieses Thema im Programm MDR JUMP Nachrichten | 28. Dezember 2021 | 11:00 Uhr