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Urteil vom Europäischen Gerichtshof: Bau von Feldhamster darf nicht zerstört werden

Stand: 05. November 2021, 19:20 Uhr

Feldhamster gelten als vom Aussterben bedroht. Ein aktuelles Urteil legt jetzt die Vorschriften vom Schutz der Tiere besonders streng aus. Selbst ungenutzte Hamsterbaue dürfen bei Bauarbeiten nicht zerstört werden.

Eine kleines, etwas pummeliges Nagetier mit großen Ohren und schwarzen Knopfaugen: Zwischen 10.000 und 50.000 Feldhamster leben nach Schätzungen noch in Deutschland. In ganz Europa ist der Lebensraum der Tiere stark zurückgegangen. Feldhamster könnten daher in den nächsten dreißig Jahren aussterben, fürchten Naturschützer.

Geldstrafe, weil bei Bauarbeiten Hamsterbaue zerstört wurden

Wie streng der Lebensraum der bedrohten Tierart geschützt werden muss, sollte jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden. MDR JUMP-Rechtsexperte Thomas Kinschewski:

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In Österreich wurde auf einem Grundstück gebaut, und dort hatten sich Feldhamster angesiedelt, und man hat festgestellt, dass zwei Eingänge zu Hamsterbauen zerstört wurden. Dann wurde tatsächlich gegen den leitenden Mitarbeiter der Baufirma eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz verhängt.

Der Mann wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Geldstrafe. Das Gericht holte sich dann Rat beim Europäischen Gerichtshof (kurz: EuGH).

Der EuGH sagte dann: Der Feldhamster ist ziemlich vom Aussterben bedroht. Wir müssen die noch lebenden Feldhamster schützen. Und nicht nur die lebenden Feldhamster! Selbst wenn ein Feldhamsterbau verlassen worden ist und eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Hamster wieder dort einzieht, darf der Bau nicht platt gemacht werden.

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Aus Sicht der Richter hat der Artenschutz Vorrang vor den Interessen Einzelner. Damit müssen etwa Grundstückseigentümer akzeptieren, wenn ein Feldhamster bei ihnen schon einen Bau angelegt hat. Diese Regelung gilt dann nicht nur für Österreich, sondern auch für Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof nennt sich ja nicht umsonst Europäischer Gerichtshof. Damit ist dessen Rechtsprechung, wenn es auch in einem anderen Land spielt, auf das nationale Recht zu übertragen. Und das Urteil des EuGH hat grundsätzlich auch Relevanz in Deutschland. Das heißt, die deutschen Feldhamster dürfen sich über das Luxemburger Urteil freuen.

Besser nicht anfassen

Der Feldhamster ähnelt mit seinem putzigen Äußeren zwar dem syrischen Goldhamster. Von dem stammen die Hamster ab, die viele als Haustiere halten. Wirklich zum Knuddeln sind die Wildtiere aber nicht. Feldhamster können sich mit ihren scharfen Zähnen aggressiv gegen alle wehren, die ihnen zu nahe kommen. Sie richten sich auf den Hinterbeinen auf und fauchen.

Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP am Abend - Die Themen des Tages | 05. November 2021 | 19:20 Uhr