Als Fahrgemeinschaft im Auto: So seid ihr versichert
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06. April 2022, 14:54 Uhr
Die aktuell anhaltenden hohen Spritpreise bringen immer mehr Menschen dazu, Alternativen zu finden. Neben den öffentlichen Verkehrsmitteln bietet sich auch eine Fahrgemeinschaft an. Wie sieht es dabei aber mit der Versicherung der Insassen aus?
Fahrgemeinschaften sind in Deutschland keine Seltenheit - ob Berufspendler oder Reisende. Wie sieht das allerdings mit der Versicherung während der gemeinsamen Fahrzeit aus?
Welche Versicherung übernimmt Schäden der Mitfahrenden?
Bei einem Unfall übernimmt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Schäden an Personen oder Fahrzeugen. Darunter fallen dann auch Schmerzensgelder. Dies ist auch der Fall, wenn der Fahrer oder die Fahrerin der Fahrgemeinschaft Schuld an dem Unfall trägt. Alle mitfahrenden Personen sind also jederzeit abgesichert. Bei freiwilligen Fahrgemeinschaften, die nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden, haften neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Sozialversicherung oder Berufsgenossenschaft.
Umwege sollten vermieden werden
Um den vollen Versicherungsschutz zu bekommen, sollten Umwege bei Fahrgemeinschaften vermieden werden. Unter den Schutz fallen die Fahrten von Abholung der einzelnen Mitfahrenden sowie das Absetzen an Wohnorten oder Arbeitsstellen. Der Weg sollte dabei immer so gewählt werden, dass sich die Strecke nicht unnötig verlängert. Wer beispielsweise einen Stau umfahren und so eine längere Strecke in Anspruch nehmen möchte, behält auch währenddessen den Versicherungsschutz. Werden allerdings Umwege für private Zwecke genutzt, erlischt der Schutz und greift erst wieder beim Befahren der ursprünglichen Route.
Haftungsbeschränkungserklärung
Wer andere Leute in seinem Auto mitnimmt und auf Nummer sicher gehen will, kann vorher von allen Mitfahrenden eine Haftungsbeschränkungserklärung unterzeichnen lassen. Der Fahrer wird dadurch von Ansprüchen der Mitfahrenden, die über die Leistungen der Kfz-Versicherung hinausgeht, geschützt. Dies kann zum Beispiel der Ersatz von beschädigtem Reisegepäck sein.
In den USA, Norwegen und den Niederlangen gibt es übrigens sogenannte High-Occupancy Vehicle-Lanes. Diese Fahrspuren sind ausschließlich für Fahrgemeinschaften gedacht. Es darf nur auf ihnen gefahren werden, wenn mindestens eine, manchmal auch zwei weitere Personen im Fahrzeug sitzen. Das soll die Bereitschaft, Fahrgemeinschaften zu gründen und nutzen, erhöhen.
Dieses Thema im Programm MDR JUMP bei der Arbeit | 06. April 2022 | 10:37 Uhr