Ärger um Doppelgängerin: Tina Turner scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Im Streit um eine Tribute-Show ist die US-amerikanische Sängerin Tina Turner mit ihrer Klage nun vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der Veranstalter wollte die Show mit einer Doppelgängerin bewerben. Daraufhin hatte die Rockröhre geklagt.

Tina Turner bei der Premiere von Tina und schmuntzelt
Bildrechte: IMAGO / Future Image

Mit Liedern wie "The Best" oder "What's Love Got to Do with It" wurde Tina Turner - auch bekannt als "Queen of Rock" - in den 80er und 90er Jahren weltweit bekannt. Markenzeichen der Rock-Ikone ist ihre raue Stimme. Doch nun ist der Name der 82-Jährigen wegen eines gescheiterten Rechtsstreits in den Schlagzeilen.

Klage gegen Veranstalter

Dorothea "Coco" Fletcher steht auf einer Bühne und sieht aus wie Tina Turner.
Dorothea "Coco" Fletcher Bildrechte: IMAGO / Future Image

Für eine Tribute-Show mit Turners Liedern, warb der Veranstalter mit einem Plakat auf dem das Double Dorothea "Coco" Fletcher abgebildet war und der Titel "Simply The Best - Die Tina Turner Story" geschrieben stand. Turner befürchtete, Zuschauer würden aufgrund der Werbung davon ausgehen, dass sie selbst an der Show beteiligt sei - was nicht der Fall war. Daraufhin reichte sie eine Klage auf Unterlassung gegen den Veranstalter der Show, Cofo Entertainment aus Passau, ein.

Nach dem Erfolg kam die Pleite

Mit ihrer Klage hatte die Sängerin vor dem Kölner Landgericht Anfang 2020 noch Erfolg, das Oberlandesgericht wies ihre Klage in der Berufung jedoch noch im selben Jahr zurück. Bei der Entscheidung wurde die Kunstfreiheit gewichtiger als das Recht am eigenen Bild und eigenen Namen eingeordnet.

Zwar würde der Eindruck erweckt werden, dass tatsächlich Turner auf dem Plakat zu sehen sei, hieß es vom Bundesgerichtshof. Nach dem Kunsturhebergesetz sei dies aber hier erlaubt. Die Werbung dürfe nicht so tun, als wirke Turner tatsächlich an der Show mit, betonte der BGH weiter - diese Behauptung sei den Plakaten aber auch nicht zu entnehmen.

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