Gilt ab dem 1. Juli: So funktioniert der digitale EU-Impfpass für Reisen

Ab heute soll der digitale EU-Impfpass Reisen erleichtern. Doch noch machen nicht alle EU-Länder mit. Zudem wissen viele nicht, was genau der Unterschied zu dem QR-Code ist, den es beim Impfen und in Apotheken gibt.

Bescheinigung über eine erfolgte, doppelte Corona-Schutzimpfung im Impfausweis und in der Coronawarnapp auf einem iPhone und ein Reisepass.
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Ein digitaler Nachweis der Impfungen gegen Corona, der an der Grenze einfach eingescannt werden kann. Das ist der Impfausweis, auf den sich die EU geeinigt hat. Der auch „EU-Impfpass“ oder auch „EU-Impfzertifikat“ genannte Nachweis soll Urlaubsreisen im Sommer über Grenzen hinweg deutlich leichter machen. Beim Start am 1. Juli klappt aber nicht alles und viele sind mit den Regeln für den Impfnachweis etwas überfordert.

Was genau ist denn jetzt der EU-Impfpass?

Ein QR-Code, der eingescannt werden kann. Der speichert Vor- und Nachname, wann, wie oft und mit welchem Impfstoff und mit welcher Charge geimpft wurde. Auch Angaben über eine überstandene Corona-Erkrankung oder aktuelle Testergebnisse können in dem QR-Code „untergebracht“ werden. Das Ganze ist durch eine digitale Signatur fälschungssicher.

Gibt es einen Unterschied zu den QR-Codes, die es direkt beim Impfen oder in der Apotheke gibt?

Digitales Impfzertifikat
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Nein und das ist für viele scheinbar verwirrend: Seit Mitte Juni gibt es beim Impfen oder für alle früher Geimpften nachträglich in der Apotheke den QR-Code. Der ist schon der digitale EU-Impfausweis oder auch das EU-Impfzertifikat. Das hat auf MDR JUMP-Anfrage ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auch noch einmal bestätigt. Wichtig ist eben nur: Den QR-Code gibt es schon seit Mitte Juni, ab dem 1. Juli soll er gelten und damit das Reisen erleichtern. Daher steht auf Englisch übrigens auch auf den Ausdrucken von Ärzten und Apothekern EU COVID-19 VACCINATION CERTIFICATE. Verwirrend ist auch, dass es für jede Impfung einen QR-Code gibt. Das ist wichtig für alle, die nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung wieder genesen sind und nur eine Impfung brauchen. In Länder wie Österreich können Urlauber zudem mit nur einer Impfung einfacher reisen, die dann für drei Monate gilt.

Was muss ich auf Reisen mitnehmen?

Der QR-Code vom Impfen oder aus der Apotheke kann als Ausdruck mitgenommen werden. Dann wird er von dort an der Grenze gescannt. Wer den Papierkram nicht mitnehmen möchte, kann den QR-Code auch mit dem Smartphone einscannen. Etwa mit der bekannten Corona-Warn-App. Dort gibt es seit kurzem den Punkt „Zertifikate“, unter dem die erste und dann auch die zweite Impfung einzeln mit Datum aufgeführt werden. Zudem gibt es die App CoVPass, die auch die QR-Codes einscannt. Wichtig: In einigen Ländern wie etwa Schweden gilt die deutsche Corona-Warn-App mit den Impfnachweisen nicht. Dort muss es dann die CoVPass-App sein.

Was kostet der EU-Impfausweis?

Der ist für Nutzer gratis. Apotheker und Ärzte bekommen für das Ausstellen des QR-Codes eine Entschädigung von zunächst 18 Euro, die aus Steuergeldern finanziert wird.

Welche Impfstoffe zählen für den EU-Impfpass?

Nur die in der Europäischen Union zugelassenen: Das sind derzeit die Mittel von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson. Nationale Regierungen können aber auch andere Impfstoffe akzeptieren. Sie können zudem entscheiden, ob sie den Impfnachweis bereits akzeptieren, wenn nur eine von zwei nötigen Dosen verabreicht wurde. So wie das eben Österreich macht.

Gilt der gelbe Impfpass weiter?

Ja. Der digitale EU-Impfausweis ist keine Pflicht. Daher kann auch weiter mit dem gelben Impfpass gereist werden. Oder auch mit älteren Varianten des Impfausweises in anderen Farben. Die digitale Variante soll eben nur das Reisen leichter und die Kontrolle des Impfnachweises schneller machen. Wer den Impfpass bei der Reise verliert, muss sich übrigens keine Sorgen machen. Bei Verlust gibt es einen neuen beim Hausarzt. Laut BARMER müssen Impfungen in der Patientenakte dokumentiert werden, die mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird.

Müssen Reisende mit dem Impfausweis keine Tests auf Corona mehr machen oder Quarantäne einhalten?

Das kann trotzdem von Reisenden gefordert werden. Laut der Vereinbarung der EU-Mitgliedsländer zum Impfpass soll auf Tests und Quarantäne möglichst verzichtet werden. Die Länder können aber etwa beim Auftreten von neuen Virus-Varianten eine „Notbremse“ ziehen und wieder Beschränkungen und Auflagen verhängen. Das gilt aktuell für Portugal, das von Deutschland zum Virusvariantengebiet erklärt wurde. Wer von dort zurückkommt, muss mit oder ohne den QR-Code für 14 Tage in Quarantäne.

Klappt das alles ohne Probleme?

Ein Flugzeug der Firma Boing im Steigflug.
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Offenbar nicht. So kann das Genesenen-Zertifikat bisher noch nicht in der App eingelesen werden, meldet tagesschau.de. Dafür sollten laut dem Bundesgesundheitsministerium in den kommenden Tagen die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Ein genaues Datum wurde aber nicht genannt. Vorerst sind zudem nur 21 der 27 Mitgliedstaaten an die Plattform für den digitalen EU-Impfausweis angeschlossen. Es fehlen noch Irland, Malta, die Niederlande, Rumänien, Schweden und Ungarn. Dafür sind die Nicht-EU-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen dabei. Flugreisende sollten offenbar auch mehr Zeit einplanen. Europäische Verbände von Fluggesellschaften und Airports kritisieren, dass ihnen die Last der Kontrollen aufgebürdet wird. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die durchschnittlichen Check-in-Zeiten um 500 Prozent auf zwölf Minuten pro Passagier steigen.

Warum gibt es Diskussionen um die Sicherheit des EU-Impfpasses, obwohl der als fälschungssicher gilt?

„Fälschungssicher“ heißt: Im QR-Code wird der Name des Geimpften eingebaut. Der Nachweis gilt also nur für ihn oder sie und das kann mit dem Reisepass oder dem Personalausweis an der Grenze auch kontrolliert werden. Wie andere QR-Codes auch kann der digitale Nachweis aber beliebig oft vervielfältigt werden. Etwa indem man den Ausdruck vom Impfen oder von der Apotheke kopiert. Oder wenn jemand sich den QR-Code aus sozialen Netzwerken besorgt, in denen Nutzer ihren Impfnachweis posten. Davor warnen das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkasse BARMER. Damit könnte also jemand bei einer Reise oder auch in einer Gaststätte eine Impfung gegen Corona nachweisen, wenn nicht zusätzlich kontrolliert wird. Das ist allerdings strafbar.

Mit Material der Nachrichtenagentur AFP.

Dieses Thema im Programm MDR JUMP - Die Themen des Tages | 01. Juli 2021 | 19:10 Uhr

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