Mechatroniker-Ausbildung: Praxisteil am Auto (Symbolfoto)
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Neu ab August: Änderungen bei Arbeitsverträgen und beim Geldanlegen

26. Juli 2022, 12:24 Uhr

Arbeitnehmer sollen davon profitieren, dass in ihren Verträgen mehr klar geregelt sein muss. Beim Geldanlegen muss zu „nachhaltigen“ Finanzprodukten informiert werden. Offen ist eine Verlängerung des Neun-Euro-Tickets.

Wie lange müssen neue Mitarbeiter in der Probezeit durchhalten? Dürfen Arbeitnehmer auch selbst bestimmen, ob sie von zu Hause aus arbeiten? Diese und andere wichtige Punkte sind in Arbeitsverträgen nicht immer genau geklärt und wurden nur im Gespräch mit den Vorgesetzten vereinbart. Das kann im Ernstfall für Ärger sorgen. Das soll sich ab August ändern und nicht nur für neue Arbeitsverträge.

Mitarbeiter sollen davon profitieren, dass in Arbeitsverträgen mehr festgelegt sein muss

Ab Anfang August setzt Deutschland eine EU-Richtlinie zu Arbeitsverträgen um. In denen musste bisher vereinfacht gesagt nur festgehalten werden, wie viel Lohn für welche Tätigkeit gezahlt wird, wie Urlaub und Kündigung geregelt sind und welche Arbeitszeiten gelten. Ab August muss deutlich mehr im Arbeitsvertrag angegeben werden. Dazu gehören unter anderem Folgendes:

  • Wie lange genau dauert die Probezeit, falls eine vereinbart wurde?
  • Kann der Mitarbeiter selbst entscheiden, von wo aus gearbeitet wird – wenn die Tätigkeit das zulässt?
  • Wie werden Überstunden bezahlt und welche Zuschläge, Zulagen oder Prämien gibt es?
  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen Überstunden angeordnet werden?
  • Haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Fortbildungen?
  • Gibt es eine betriebliche Altersversorgung und wer ist dafür als Versorgungsträger zuständig?
  • Wie sind Ruhepausen und Ruhezeiten genau geregelt?

Ein Mann unterschreibt auf einem Blatt.
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Eine genaue Liste hat die Industrie- und Handelskammer Schwerin zusammengestellt. Die neuen Vorgaben gelten für die Arbeitsverträge von allen Mitarbeitern, die nach dem 1. August eingestellt werden. Schon länger Beschäftigte können die klareren Regeln für ihre Arbeit aber auch einfordern. Ein Hinweis an den Arbeitgeber reicht. Erfüllt der die vorgeschriebenen Informationspflichten für neue und ältere Mitarbeiter nicht, drohen Bußgelder von bis zu 2.000 Euro.

Auch Geldanlagen können „grün“ sein

Die Europäische Zentralbank hat zwar vor kurzem den Leitzins nach vielen Jahren erstmals wieder erhöht. Davon merken private Sparer auf ihren Girokonten und Festgeldkonten aber bisher wenig. Es bleibt dabei: Wer Geld zur Seite legen kann fürs Alter oder eine größere Anschaffung, beschäftigt sich am besten etwas mit ETF-Sparplänen, mit Aktien- oder Rentenfonds. Nur so kann auf lange Sicht mehr aus dem Geld und die aktuell hohe Inflation überhaupt ausgeglichen werden. Der Geld-Ratgeber Finanztip hat dazu Tipps zusammengestellt. Wer sich Rat bei der Bank, bei der Versicherung oder beim Finanzberater holt, muss von ihnen ab dem 2. August auch zu sogenannten „grünen“ oder auch „nachhaltigen“ Geldanlagen beraten werden. Auch das ist eine Vorgabe von der Europäischen Union. So eine Geldanlage kann zum Beispiel ein Aktienfonds sein, der kein Geld in ethisch umstrittene Branchen wie die Produktion von Kriegswaffen oder Tabak investiert. Oder ein ETF-Sparplan, der ausschließlich auf erneuerbare Energien setzt oder auf Unternehmen, die nicht in Billiglohnländern fertigen lassen. Das Thema war in den letzten Jahren zunehmend mehr Sparern wichtig. Christian Klein, der als Professor an der Universität Kassel zum Thema nachhaltige Finanzwirtschaft forscht, sagt:

In Umfragen sagen die meisten Deutschen seit Jahren, dass sie das Thema Nachhaltigkeit in der Geldanlage total spannend finden. Aber sie setzen es nicht um. Ich bin überzeugt: Wenn das jetzt den Kunden aktiv angeboten wird, werden wir eine riesige Nachfrage bekommen.

Noch einen Monat Neun-Euro-Ticket und dann?

Seit Anfang Juni gibt es das Neun-Euro-Ticket, mit dem jeder mit Zügen, Bussen oder Straßenbahnen in ganz Deutschland fahren konnten. Das kam offenbar bei vielen gut an. Allein im Juni sollen mehr als 30 Millionen der Tickets verkauft worden sein. Aus Sicht von Fahrgastverbänden zog vor allem die „Einfachheit“ des Tickets Fahrgäste an. Niemand musste sich mit den Tarifregeln in verschiedenen Regionen oder einzelnen Städten beschäftigen. Doch am 31. August läuft die Aktion aus, für die der Bund rund 2,5 Milliarden Euro ausgibt. Für eine mögliche Verlängerung gibt es zahlreiche Vorschläge. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg sagte am Wochenende:

Die Verkehrswende erfordert ein einfaches und günstiges Ticket, das überall gilt, zum Beispiel zum Preis von 365 Euro im Jahr.

Zudem müsse der Bund in den öffentlichen Personennahverkehr investieren. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat vorgeschlagen, die 9-Euro-Ticket-Aktion um zwei Monate zu verlängern. Auf Dauer sei dann ein 69-Euro-Ticket (pro Monat) eine mögliche Lösung. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) rechnet dagegen mit einem Nachfolgeangebot erst für Ende des Jahres oder Anfang 2023. Zunächst müssten die Daten aus der 9-Euro-Ticket-Aktion jetzt ausgewertet werden, die wohl Anfang November vorliegen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt eine weitere Finanzierung des Tickets oder einer möglichen Nachfolgeregelung strikt ab. Dafür seien im Bundeshaushalt keine Mittel vorgesehen. Im nächsten Jahr müsse die Schuldenbremse wieder eingehalten werden.

Mit Material der Nachrichtenagenturen epd und dpa.

Dieses Thema im Programm DIE MDR JUMP Nachrichten | 26. Juli 2022 | 09:00 Uhr

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