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Raucherpausen - Was darf der Chef vorschreiben?

13. Mai 2022, 15:15 Uhr

Ist Rauchen während der Arbeitszeit auch außerhalb der Pausen erlaubt? Das bestimmt der Chef. Und der Betriebsrat darf dabei nicht mitreden. Das hat ein Gericht jetzt festgelegt:

Wer bestimmt, ob Du auf Arbeit rauchen darfst?

In Firmen mit Betriebsrat darf der mitreden, wenn es um Verbote und Regeln geht. Will eine Firmenleitung Rauchverbote aussprechen, bedarf das der Zustimmung des Betriebsrates. Aber: Darf im Betrieb grundsätzlich geraucht werden und die Leitung will das nur noch in den Pausen gestatten, dann hat der Betriebsrat da nicht mitzureden. Und so hat auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Sinne einer Logistikfirma entschieden:

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Die Anordnung der Arbeitgeberin, dass Rauchen nur in den Pausen, also außerhalb der Arbeitszeit, gestattet ist, betrifft ausschließlich das Arbeitsverhalten. Die Regelung dient nicht der Koordinierung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer.

Der Betriebsrat darf mitreden, wenn

es um Fragen der Ordnung, Sicherheit der Belegschaft und des sozialen Zusammenlebens im Betrieb geht. Anders, wenn es um Regelungen und Weisungen geht, die die Arbeitspflicht, also das Arbeitsverhalten betreffen. Er darf sich, einfach ausgedrückt, nicht einmischen, wenn es um die konkrete Erledigung von Arbeitsaufträgen geht. Und genau das hat das Gericht bestätigt:

Rauchen außerhalb der vorgesehenen Pausen stellt eine Unterbrechung der Arbeitstätigkeit dar. Die Arbeitgeberin ist nicht verpflichtet, solche Arbeitsunterbrechungen zu dulden. Vielmehr haben die Arbeitnehmer während der festgelegten Arbeitszeiten ihre Arbeitsleistung zu erbringen.

Der Arbeitgeber bestimmt, wann geraucht wird

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Und wenn er das nur in den Pausen gestattet, dann darf er das. Er muss nämlich keiner Arbeitsunterbrechung hinnehmen. Bis zu 10 Prozent der Arbeitszeit sollen, wo das noch erlaubt ist, für Raucherpausen genutzt werden, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. Vorsicht: Wer trotz Verbot während der Arbeitszeit raucht, dem drohen Abmahnung und später eventuell die Kündigung.

Alte Gewohnheiten? Darf der Chef abschaffen…

Auch wenn in Deinem Betrieb jahrelang während der Arbeit geraucht werden durfte, kann die Leitung das von heute auf morgen verbieten und auf die Pausen verweisen. Ein Gewohnheitsrecht gibt es in diesem Sinne nicht.

Dieses Thema im ProgrammMDR JUMP Bei der Arbeit | 13. Mai 2022 | 10:20 Uhr